Bei Schwangerenkonfliktberatung gibt es keine flächendeckende Versorgung
Yanki PÜRSÜN, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat die am Dienstagabend vom Landtag mehrheitlich beschlossenen Änderungen für die Schwangerenkonfliktberatung als unzureichend bezeichnet. „Ein umfänglicher Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen muss zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung von Mädchen und Frauen in Hessen sein, denn er symbolisiert zugleich deren Selbstbestimmungsrechte. Diesen Zugang gewährt das von der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegte Hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz trotz leichter Verbesserungen jedoch nicht“, erklärt Pürsün und verweist vor allem auf Nord- und Osthessen, wo es zu wenige Angebote gibt und Frauen teilweise lange auf Beratungstermine warten müssen. „Wenn Betroffene erst sehr spät feststellen, dass sie schwanger sind, kann es mit einem Abbruch bis zur 12. Woche zeitliche Probleme geben.“ Angebotsdefizite entstehen, wenn Beratungsstellen geschlossen werden oder Ärztinnen und Ärzte ihre Anerkennung als Beratungsstelle zurückgeben. „Daher hätte es einer gesetzlichen Regelung bedurft, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Beratungsstellen auch tatsächlich über den gesamten vorgesehenen Zeitraum aufrechtzuerhalten“, sagt Pürsün. Ein entsprechender Antrag der Freien Demokraten war jedoch abgelehnt worden.
Er kritisiert darüber hinaus, dass die Finanzierung der Schwangerenkonfliktberatung nicht ausreichend sei: „Das betrifft vor allem die Förderpauschale, die die Träger der Beratungsstellen für Personal- und Sachkosten bekommen, aber auch die Erstattung für Beratungsleistungen. Gar nicht veranschlagt wurden Mittel für Digitalisierung, obwohl mit digitalen Angeboten Versorgungslücken geschlossen und durch den Einsatz von Videodolmetschern bisher vernachlässige Zielgruppen berücksichtigt werden können.“