Belastung der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Herrn
Boris Rhein
Ministerpräsident des Landes Hessen Hessische Staatskanzlei Georg-August-Zinn-Str.1
65183 Wiesbaden
Wiesbaden, den 9. August 2022
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Boris Rhein,
den Medien mussten wir entnehmen, dass es zu einem veritablen Streit zwischen der Kommunalen Familie, insbesondere den Landkreisen einerseits und dem Hessischen Sozialministerium andererseits, gekommen ist. Grund ist die wohl verbindliche Mitteilung des Sozialministeriums, die Zuständigkeit für die Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz vom Regierungspräsidium Darmstadt zurück an die Gesundheitsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte zu übertragen.
Natürlich ist Ihnen der Sachverhalt geläufig. Kurzfristig zum
01.10. 2022 soll die Maßnahme greifen. Die Übertragung auf das RP in Darmstadt wurde zu Beginn der Pandemie vorgenommen und damit die Abarbeitung hessenweit gebündelt. Mit guten Gründen, bei dieser speziellen Aufgabe sind spezielle Kenntnisse erforderlich, die Abläufe können somit optimiert werden, die Qualität der Leistungen für den Bürger gesteigert werden und die kommunalen Gesundheitsämter von Bürokratie entlastet werden. Damals – vor mehr als zwei Jahren – wie auch jetzt haben die kommunalen Gesundheitsämter wahrlich Besseres zu tun. Wir erinnern nur an die medizinischen Untersuchungen der Vorschulkinder, die bekanntlich nur sehr ungenügend auch vor dem kommenden Einschulungstag durchgeführt werden konnten.
Völlig überraschend entnehmen wir einer PM des Landrats Christian Engelhardt aus der Bergstraße, der gemeinsam mit weiteren der CDU angehörigen Kreispolitikern und dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden darauf hingewiesen hat, dass bisher durch das RP Ansprüche nur bis Anfang 2021 abgerechnet seien und sämtliche Fälle seit dieser Zeit teilweise sogar noch unbearbeitet beim RP liegen würden. Stimmt das, wie viele Fälle sind dies konkret?
Als kommunalpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion muss ich Sie nicht darauf hinweisen, dass die Kommunalen Gesundheitsämter derartig ausgelastet sind, dass sie von Kollegen anderer Fachbereiche in den Landratsämtern und Rathäusern unterstützt werden müssen. Auch als Gesundheitspolitischer Sprecher halte ich diese
Rückübertragung für sachwidrig, gerade auch unter Beachtung der Diskussionen über die Bildung eines neuen Landesgesundheitsamts!
Im Namen der FDP Landtagsfraktion gehen wir davon aus, dass Sie diese unnötige Auseinandersetzung zwischen der Kommunalen Familie und dem Sozialministerium als Teil Ihrer Landesregierung kurzfristig zu Gunsten der Kommunen beenden werden. Da hilft auch keine mögliche Verschiebung des Übertragungstages, da hilft auch nicht die Aussage, alle bisherigen Anträge arbeitet das RP ab!
Im Übrigen muss für die Kosten – auch für die der Mitarbeiter – selbstverständlich das Land aufkommen!
Natürlich werden wir die kommunale Familie und die Öffentlichkeit über unsere ‚dringende Bitte‘ an Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn (Kommunalpolitischer Sprecher) und
Yanki Pürsün (Gesundheitspolitischer Sprecher)