Zusätzliches Personal zur Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine
Die Aufklärung von möglichen Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine ist fundamental zur Sicherung des humanitären Völkerrechts. Europa muss alles tun, um Kriegsverbrechen auf europäischem Boden konsequent entgegen zu treten — politisch und rechtlich. Daher begrüße ich ausdrücklich die Einleitung eines Strukturermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt zur Sicherung von Beweismitteln. Ermittelte Taten müssen konsequent verfolgt und vor Gericht gebracht werden. Uns war es ein wichtiges Anliegen, die hierfür notwendige personelle und finanzielle Ausstattung des Generalbundesanwalt sicherzustellen. Im Haushaltsausschuss haben wir daher beschlossen, die Bundesanwaltschaft durch die Schaffung zweier zusätzlicher Referate im Bereich des Völkerstrafrechts zu verstärken. Damit werden wir nicht nur unserer historischen Verantwortung zur Aufklärung von Kriegsverbrechen gerecht, sondern stärken die besondere und international anerkannte Kompetenz des Generalbundesanwaltes in diesem Bereich. Die Bundesrepublik Deutschland trägt damit einen wesentlichen Teil zur Aufklärung und Aufarbeitung von möglichen Kriegsverbrechen bei.