Umsetzung der Corona-Hygieneregelungen statt Sperrstunde und Alkoholverbot
Die konsequente Umsetzung der Corona-Hygieneregelungen fordert der rechtspolitische Sprecher der FDP im Römer, Uwe Schulz. Aufgrund mangelnden Verantwortungsbewusstseins sei deren Akzeptanz in der Bevölkerung leider nicht in dem Maße ausgeprägt, wie dies für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie erforderlich sei. Ein zentrales Problem sehen die Freien Demokraten vor allem bei der Durchführung von privaten Großfeiern und illegalen Partys in Frankfurts Grünanlagen, öffentlichen Plätzen oder im privaten Raum, wo weder Abstandsregeln noch Hygienestandards eingehalten werden. Die Ordnungsbehörden müssen an dieser Stelle deutlich stärker durchgreifen und etwaige Verstöße mit Bußgeldern konsequent ahnden. Dem komme bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens eine zentrale Bedeutung zu, im Gegensatz zu einer Sperrstunde oder einem Alkoholverbot, deren Sinnhaftigkeit sich nicht ohne Weiteres erschließe. Zwar komme es auch in der Gastronomie teilweise dazu, dass ein nachlässiger Umgang mit dem Tragen des Mund- und Nasenschutzes durch das Bedienungspersonal zu beobachten sei oder das nicht ordnungsgemäße Ausfüllen der Gästelisten, dieses Verhalten kann jedoch nicht auf eine ganze Branche pauschalisiert werden. Vielmehr müsse man die schwarzen Schafe zur Verantwortung ziehen. Zusätzlich sei ein risikodifferenziertes Reagieren unter Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Grundrechten unter strikter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich. Gerade die Sperrstunde stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht des Gastronomen im Hinblick auf das Recht, am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und darf nur dann vorgenommen werden, wenn er zum Gesundheitsschutz unbedingt erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen nicht wirksam sind, unterstreicht Schulz. Es erschließe sich nicht, weshalb das Infektionsgeschehen in Restaurants nach 23:00 Uhr höher sein solle, als in der Stunde vorher, zumal die meisten Restaurants ohnehin spätestens gegen Mitternacht den Betrieb beenden. Auch könne nicht nachvollzogen werden, welchen Einfluss der Alkoholkonsum auf das Infektionsgeschehen habe. Es sei selbstverständlich, dass der Magistrat auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen reagieren müsse. So sei die Maskenpflicht in Einkaufszentren oder belebten Fußgängerzonen durchaus nachvollziehbar. Die „Rasenmähermethode“ mit purem Aktionismus helfe allerdings nicht weiter. Schulz wies darauf hin, dass bereits in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen Corona-Maßnahmen der Kommunen durch die Gerichte aufgehoben wurden.