Netzwerkdurchsetzungsgesetz

23.05.2017

Die Frankfurter Freien Demokraten sprechen sich gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgsetz aus und wollen stattdessen eine gründliche Diskussion über das gravierende Problem absichtlicher Falschmeldungen und Hassreden im Internet – nur dann können geeignete Maßnahmen zur Prävention und Sanktion gefunden werden, die das hohe Gut der Meinungsfreiheit schützen. Den aktuellen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur vermeintlichen Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken lehnten die Freien Demokraten in einer Mitgliederversammlung in Frankfurt ab. „Dem gesetzgeberischen Schnellschuss von Union und SPD setzen wir einen Dialog aller Beteiligten, der Netzgemeinde, der Justiz, von Plattformbetreibern und Unternehmen entgegen“, kommentierte Dr. Thorsten Lieb, Kreisvorsitzender der FDP-Frankfurt und Vorsitzender des Landesfachausschusses für Innen- und Rechtspolitik der hessischen FDP. „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes stellt aus Sicht der Freien Demokraten eindrucksvoll unter Beweis, dass es nicht viel Licht braucht, um viel Schatten zu erzeugen. Er krankt an vielen Stellen. Das Gesetz ist weder notwendig, noch aus unserer Sicht verfassungskonform, denn es greift in die Kompetenz der Bundesländer ein.“

Das Gesetz soll Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichten, schneller auf Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu reagieren. Wenn nicht regelmäßig innerhalb von 24 Stunden gelöscht wird, drohen hohe Bußgelder. Dies führt aus Sicht der Freien Demokraten zu unangemessenem „Overblocking“, einem übermäßigen Löschen von beanstandeten Inhalten.

„Meinungsfreiheit ist ein unverzichtbarer Kernpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates“, äußerte dazu Nicola Beer, die Generalsekretärin der Bundes-FDP. „Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass wir jenseits strafrechtlicher Grenzen auch unangenehme Beiträge im Netz aushalten müssen. Viel wichtiger als ein Durchsetzungsgesetz ist es, die Justizbehörden so auszustatten, dass sie schnell und wirksam auf Strafrechtsverstöße reagieren können.“ Die Rechtsprechung habe für die Beurteilung von Äußerungen schnelle und praktikable Lösungen entwickelt, die sich auch auf soziale Netzwerke anwenden ließen, so Nicola Beer. „Wir Freie Demokraten haben im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der Zuständigkeit des Bundes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Nicht nur dürfte das Gesetz europarechtswidrig sein, es ist auch vielfach entschieden, dass der Medienbereich grundsätzlich der Regelungsbefugnis der Länder zugewiesen ist.“ Problematisch sei zudem, dass die aktuelle Entwurfsfassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sich nur an bestimmte Anbieter richte – nämlich an die Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern. Die beanstandeten Informationen sollen dann auf diesen Plattformen gelöscht werden.

„Somit bleibt die Möglichkeit bestehen, dass sie an anderer Stelle im Netz wieder auftauchen, möglicherweise auf Plattformen mit weniger sozialer Kontrolle“, kommentierte Thorsten Lieb bei der FDP-Parteiveranstaltung am Montag. Durch diese Beschränkung des Anwendungsbereiches werde nicht nur das geplante Ziel des Gesetzes nicht erreicht, es sei überdies zweifelhaft, ob diese willkürliche Grenze der Nutzerzahlen ihrerseits einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte. „Wir brauchen im Netz eine offene, faire und gesellschaftlich breite Debatte, weil sich die politische Kommunikation im Alltag mehr und mehr dort abspielt. Aber wir brauchen nicht noch mehr Regulierungen von zweifelhaftem Nutzen“, so Lieb.