Kein Umbau des Straßenraums auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung
FDP Frankfurt am Main erwartet sofortigen Maßnahmenstopp bei der Schaffung geschützter Radwege bis zur Umsetzung einer konsequenten Einbindung von Branddirektion und Rettungskräfte
Die FDP Frankfurt am Main macht sich vor dem Hintergrund der aktuellen Bedenken von Branddirektion und Rettungskräften erhebliche Sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben zu den sogenannten Hilfsfristen – also der Zeit, binnen der Feuerwehr und Rettungskräfte vor Ort sein müssen – in Frankfurt nicht eingehalten werden können.
„Nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Diese gesetzlichen Maßgaben dienen der Sicherheit der Bevölkerung und müssen bei allen Veränderungen der Verkehrswege und insbesondere auch beim Bau geschützter Radwege in unserer Stadt eingehalten und umgesetzt werden,“ so der Kreisvorsitzende Thorsten Lieb. Die aktuelle Berichterstattung aus dem Umfeld der Branddirektion und die mangelnde Einbindung der Branddirektion zeigen, dass hier ganz offensichtlich Nachsteuerungsbedarf besteht. Daher sind aus Sicht von Lieb erstens alle im Bau befindlichen entsprechenden Maßnahmen sofort zu stoppen und dürfen erst nach Einbindung der Branddirektion und der Rettungskräfte sowie deren Zustimmung ggf. verändert wieder aufgenommen werden. Für in Planung befindliche Projekte sind zweitens umgehend die Planungsprozesse so anzupassen, dass Branddirektion und Rettungskräfte vom ersten Moment an beteiligt sind, damit im gemeinsamen Dialog sichergestellt werden kann, dass Maßnahmen ausschließlich so umgesetzt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Lieb abschließend: „Das gesetzliche Versprechen, dass Einsatzkräfte innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein müssen, schützt Menschenleben und ist ein ganz zentrales Element für das Vertrauen in staatliches Handeln. Daher muss vor dem Hintergrund der Bedenken der Sicherheitskräfte sofort gehandelt werden. An diesen vorbei dürfen keine solchen Maßnahmen erfolgen.“
Im Übrigen bekräftigte die FDP Frankfurt am Main noch einmal, dass dauerhafte Maßnahmen im Straßenverkehr nur nach Vorlage und im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes der Stadt Frankfurt am Main, bei dem selbstverständlich Branddirektion und Rettungskräfte fachlich zu beteiligen sind, vorgenommen werden dürfen.