Erhöhung der Luftverkehrssteuer zurücknehmen

09.04.2020

Als „Erhöhung zur Unzeit“ und „missglückten Aprilscherz“ bezeichnet der Kreisvorsitzende Thorsten Lieb die Erhöhung der Luftverkehrssteuer zum 1. April. Die Luftverkehrsbranche insgesamt steckt derzeit in ihrer bislang größten Krise. Das Handeln der Bundesregierung ist unverantwortlich und gefährdet zusätzliche Arbeitsplätze über die durch „Corona“ bedingte Situation hinaus. „Offenbar hat die Bundesregierung bei den ‚Corona-Gesetzen‘ einen Gesichtspunkt übersehen. Dass muss unverzüglich nachgebessert werden“, so Lieb.

Die Rücknahme der Erhöhung alleine ist aber nicht ausreichend, um den Belastungen der betroffenen Unternehmen entgegen zu wirken. „Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die Luftverkehrssteuer für das Jahr 2020 insgesamt auszusetzen, zumindest aber nach dem Vorbild Frankreichs die Erhebung für das laufende Jahr zu stunden“, verlangt die FDP. Dies ist schon deshalb veranlasst, weil es ausgesprochen albern wäre, auf der einen Seite mit Fluggesellschaften wie der Lufthansa AG über milliardenschwere staatliche Rettungspakete zu verhandeln, um die Existenz der Unternehmen sicher zu stellen, auf der anderen Seite jedoch über die Erhöhung der Luftverkehrssteuer selbst zusätzliche Belastungen für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Überdies trägt dies zu einer Gleichbehandlung aller Fluggesellschaft bei.

Jedenfalls die Stundung der Luftverkehrssteuer für das laufende wäre übrigens konform mit EU-Recht. Die EU-Kommission hat die entsprechende Aussetzung in Frankreich bereits genehmigt. Auch im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen in Deutschland und in Frankreich sind daher Maßnahmen geboten.

Die Erhöhung der Sätze seit dem 1. April 2020 die mit dem Ziel beschlossen wurde, Anreize für umweltgerechtes Verkehrsverhalten zu setzen, ist bereits im Übrigen auch unverzüglich zurückzunehmen, weil es infolge der erheblichen Reduzierungen des Flugverkehrs keiner weiteren Lenkungen von Seiten des Staates bedarf.