Einigung zur Bockenheimer Landstraße: Notwendige Verbesserung der Situation für Anwohner und Pendler
Die Freien Demokraten Frankfurt sehen die Einigung zur Magistratsvorlage M 150, welche die konkrete Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße und deren Finanzierung regelt, als Verbesserung für Anwohner und Pendler.
Hintergrund: FDP-Mobilitätskonzept als Versprechen an die Wähler
In einem aufwändigen Verfahren unter Beteiligung von Mitgliedern sowie externen Experten hatten die Freien Demokraten 2019 ein Mobilitätskonzept für alle Verkehrsteilnehmer (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad und Fußgänger sowie motorisierter Individualverkehr) erarbeitet, welches die Grundlage des Kommunalwahlprogramms 2021 sowie FDP-seitig der anschließenden Koalitionsverhandlungen mit SPD, Grünen und Volt bildete. An die Stelle des Flickenteppichs der Frankfurter Verkehrspolitik sollte ein Gesamtverkehrskonzept treten, wie Pendler-, Wirtschafts-, Liefer- und Freizeitverkehre optimiert in die Stadt fließen, sich dort verteilen und wieder herausfinden können.
Im Koalitionsvertrag wurde neben spürbaren Verbesserungen für Radfahrer und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als maßgebliche Richtschnur der gemeinsamen Verkehrspolitik festgehalten, „alle Verkehrsarten und Verkehrswege schneller, ökologischer, sicherer und zuverlässiger“ gestalten zu wollen. In der Zusatzerklärung zum Koalitionsvertrag wurde darüber hinaus vereinbart, dass sämtliche neu zu beschließenden dauerhaften baulichen Maßnahmen „nur auf Grundlage der konkreten Empfehlungen des Gesamtverkehrskonzepts realisiert (und) lediglich konsensuale bzw. bereits beschlossene Vorlagen (…) sofort umgesetzt werden.“
Ein Gesamtverkehrskonzept, wie es in den Koalitionsverhandlungen besprochen und vereinbart wurde, liegt bis heute nicht vor. Es wird auch nicht ersetzt durch den Masterplan Mobilität, der lediglich allgemeine Absichten zur Eindämmung des KFZ-Verkehrs und zum Ausbremsen motorisierter Pendler-, Wirtschafts-, Liefer- und Freizeitverkehre formuliert. Das haben die Freien Demokraten immer wieder deutlich gemacht.
Bockenheimer Landstraße: Beschluss zum Wegfall einer Fahrspur im November 2020
Die alte Römerkoalition aus CDU, SPD und Grünen hatte im November 2020 gegen die Stimmen und Warnungen der FDP schwerwiegende Eingriffe in die Bockenheimer Landstraße beschlossen. (Link: https://www.stvv.frankfurt.de/download/M_123_2020.pdf). Ein wesentlicher Teil des Beschlusses war der Wegfall einer KFZ-Fahrspur, über den die Magistrale ihre Funktion als wichtige Einfallstraße für den Pendlerverkehr einbüßt. Die jetzt vorliegende M 150, welche die Finanzierung des Umbaus regelt, ging im November 2024 in den Geschäftsgang.
Ohne Gesamtverkehrskonzept ist eine Fortsetzung des Flickenteppichs zu erwarten, der Verkehrsflüsse in Wohngebiete drängt und dort zum Unmut von Anwohnern führt. Auch galt es sicherzustellen, dass der Umbau nicht zu einer einseitigen Verlangsamung bestimmter Verkehrsarten beitragen würde.
Für die FDP Frankfurt ebenso wie für die FDP-Fraktion im Frankfurter Römer ergab sich damit erheblicher Gesprächsbedarf – insbesondere deshalb, weil der morgendliche Pendlerverkehr stadteinwärts deutlich verlangsamt worden wäre bis hin zu einer Verdoppelung der Fahrzeit. Obwohl aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers und unklarer Informationen zunächst Zustimmung signalisiert worden war, mussten die Freien Demokraten im Interesse des Verkehrsflusses die Vorlage noch einmal in Frage stellen. Nach intensiven Gesprächen einigten sich die vier Koalitionspartner darauf, der Finanzierung des Umbaus mit konkreten Vorgaben für die weitere Umsetzung zuzustimmen.
Lieb: Entscheidung im Konsens ist Kern des Koalitionsvertrags
Dr. Thorsten Lieb, Kreisvorsitzender der FDP Frankfurt und Mitglied des Deutschen Bundestags: „Die Grundlage jeder Koalition ist die gemeinsame Abstimmung im Konsens. Das haben wir mit den Grünen, der SPD und Volt ganz selbstverständlich im Koalitionsvertrag festgehalten. Zur M150 haben wir unsere Partner im November 2024 informiert, dass ein solcher Konsens nicht besteht. Üblicherweise werden Vorlagen dann zurückgestellt und überarbeitet, bis alle Partner im Boot sind. Obwohl Grüne, SPD und Volt stattdessen eine gemeinsame Verabschiedung mit der Linkspartei erwogen und offen mit dem Bruch der Koalition drohten, haben wir unsere inhaltliche Position beibehalten.“
Holm: Hauptverkehrsadern nicht wie Feldwege behandeln
Sven-Erik Holm, stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Frankfurt: „Für uns war nicht nachvollziehbar, warum die Finanzierung eines vier Jahre alten Beschlusses keinen Aufschub dulden konnte. Da eine Umsetzung frühestens ab 2026 erfolgen kann, wäre kein Schaden entstanden. Immerhin ist die Bockenheimer Landstraße eine der wichtigsten Verkehrsadern Frankfurts und kein Feldweg, sie hat enormen Einfluss auf Pendlerströme und die gesamtverkehrliche Leistungsfähigkeit unserer Stadt. Natürlich hätten wir uns gewünscht, wichtige Fragen ohne zeitlichen Druck klären zu können. Dies war mit Grünen, SPD und Volt aber nicht machbar. Die zukünftige Leistungsfähigkeit der Bockenheimer Landstraße vorrangig für den Autoverkehr in einem Hinzu-Antrag festzuhalten, ist vor diesem Hintergrund eine erhebliche Verbesserung. Sie ist zugleich aber keine Wunschlösung, sondern das Minimum des für uns Machbaren.“
Papke: Leistungsfähiges Grundnetz für den Autoverkehr erstmals seit Jahren betont
Sebastian Papke, stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Frankfurt und Mitglied der FDP-Römerfraktion: „Unser Handlungsspielraum war begrenzt, da die Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße inklusive Wegfall einer KFZ-Fahrspur von CDU, SPD und Grünen bereits final beschlossen wurde. Umso wichtiger war es die Finanzierungsvorlage zu nutzen, um diese Baumaßnahme wenigstens vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Gespräche innerhalb der Koalition waren herausfordernd. Nachdem sich zunächst in der Sache nichts getan hatte, ist es uns in den vergangenen beiden Wochen gelungen, eine insgesamt tragbare Lösung zu finden.“
Der Hinzu-Antrag hebt unter anderem die große Bedeutung der Bockenheimer Landstraße für den motorisierten Individualverkehr hervor und stellt fest, dass diese für den Pendlerverkehr erhalten bleiben muss. Bei den Anschlüssen zur Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage und Mendelssohnstraße bleiben alle Fahrspuren erhalten, um eine annähernd gleichbleibende Kapazität zu gewährleisten.
Eine Reisezeitverlängerung für sämtliche Verkehrsträger – inklusive des Autoverkehrs – sind während der Baumaßnahme und auch danach durch Ausschöpfen aller rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zu vermeiden. Dies beinhaltet auch eine mögliche Ergänzungsplanung an neuralgischen Kreuzungen wie z.B. an der Freiherr-von-Stein-Straße.
Einschränkungen für den Radverkehr sind während der mehrjährigen Bauzeit zum Erhalt einer zweiten Fahrspur durch den Hinzuantrag möglich, um eine bessere Abwicklung des Bus- und Autoverkehrs zu ermöglichen. Wir sehen den Kettenhofweg als ideale alternative Route für den Radverkehr.
Papke: „Bei diesen Punkten handelt es sich nicht um bloße Empfehlungen, sondern um klare und verbindliche Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung. Erstmals seit Jahren ist es wieder gelungen, die Notwendigkeit eines leistungsfähigen Grundnetzes für den Autoverkehr in Frankfurt zu betonen. Von einem Paradigmenwechsel hin zu einer liberalen Mobilitätspolitik sind wir weiterhin ein gutes Stück entfernt. Aber es zeigt, dass sich liberales Engagement in der Verkehrspolitik lohnt.“