Berufungsbegründung im Verfahren über Fahrverbote

23.11.2018

Der Frankfurter FDP Vorsitzende Dr. Thorsten Lieb bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, mitzuteilen, ob und inwieweit sich das Land Hessen bei der Vorbereitung der Berufungsbegründung gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot mit dem Magistrat abgestimmt hat, damit die Belange der Stadt Frankfurt im Rahmen der Vorbereitung der Berufungsbegründung hinreichend berücksichtigt werden.

Nach den Mitteilungen im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss im Hessischen Landtag am gestrigen Donnerstag wird das Land am kommenden Montag fristgemäß die Berufungsbegründung in dem Verfahren um mögliche Dieselfahrverbote in Frankfurt am Main einreichen. „Sollte es noch nicht zu den aus unserer Sicht zwingend erforderlichen Abstimmungen zwischen dem Land und der Stadt Frankfurt gekommen sein, so muss der Magistrat unverzüglich mit dem Land Kontakt aufnehmen, damit die Interessen der Stadt gewahrt bleiben!“, so Lieb. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Dieselfahrverbot in Frankfurt hatte die FDP-Römerfraktion bereits den Magistrat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hessische Landesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Aus der Sicht der FDP sind die vom Verwaltungsgericht angeordneten Dieselfahrverbote ein Schlag ins Gesicht für Tausende von Dieselfahrern, die jetzt die Versäumnisse der Bundesregierung, der Landesregierung und der Autoindustrie ausbaden sollen. „Stadt und Land sind weiterhin und zwar gemeinsam in der Pflicht, alles zu tun, um den Schaden für die betroffenen Autofahrer so gering wie möglich zu halten.“, so Lieb abschließend.