Befangenheitsantrag Akt der Hilflosigkeit
Als einen „Akt der Hilflosigkeit“ hat der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Römer Uwe Schulz den von der Stadt im Rennbahnprozess gestellten Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin bezeichnet. Zwar sei ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter ein wichtiges prozessuales Recht, das in bestimmten Fällen eingesetzt werden müsse. Voraussetzung hierfür sei aber, dass der Antrag juristische Substanz habe. Die Argumentation des Magistrats, die betreffende Richterin habe eine Affinität zum Reitsport und den Verhandlungstermin um knapp einen Monat wegen Urlaubsabwesenheit eines Rechtsanwaltes verlegt, sei im Hinblick auf eine Befangenheit jedoch juristisch geradezu lachhaft. Dies gelte vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass der Magistrat selbst eine erhebliche Verzögerung zu verantworten habe, da er mit der Einreichung der Räumungsklage ein halbes Jahr gewartet habe. Soweit die Stadt darauf abstelle, dass ihr prozessuale Unterlagen nicht weitergeleitet wurden, so müsse sie zumindest glaubhaft machen, dass dies von Seiten des Gerichts zielgerichtet erfolgt sei.
Auch das vertragsbrüchige Verhalten der Stadt sei eine einzige Zumutung gegenüber dem Vertragspartner DFB, denn die Stadt sei verpflichtet, diesem die Verfügung über das Grundstück zeitgerecht zu verschaffen. „Frankfurt hat ein elementares Interesse, dass der DFB mit einer Perspektive in Frankfurt bleibt“, unterstrich Schulz. Dies werde durch die Stadt gefährdet. Der jetzt mit der Sache befasste Stadtrat Jan Schneider sei zu bedauern, da er jetzt das von den Stadträten Cunitz und Frank verursachte Chaos beseitigen müsse. „Langsam kommen wir an einen Punkt, an dem man darüber nachdenken muss, Regressansprüche gegenüber beiden zu prüfen“, betonte Schulz.