In Sicherheit leben

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung zählt zu den Grundbedürfnissen der Bürger. Sie zu gewährleisten ist ein entscheidender Beitrag für den sozialen Frieden und die Lebensqualität in der Stadt. Sicherheit und Ordnung bedingt jedoch oftmals Eingriffe in Grundrechte. Ziel liberaler Sicherheitspolitik ist es dabei, eine sachgerechte Balance zwischen Sicherheit und Ordnung und den Bürgerrechten herzustellen. Eingriffe in Grundrechte sind deshalb nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hinnehmbar. Für Liberale heißt es: Im Zweifel für die Freiheit.

Gesetzesvollzug statt Gesetzesproduktion

Die Statistiken zeigen erfreulicherweise, dass die Kriminalität, teilweise erheblich, zurückgegangen ist. Vor diesem Hintergrund besteht keine Notwendigkeit für neue Sicherheitsgesetze und Gesetzesverschärfungen. Wir Freien Demokraten wenden uns deshalb gegen solche populistischen Forderungen. Die bestehenden gesetzlichen Instrumente reichen aus, um öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Sie müssen allerdings konsequent angewandt werden.

Wir legen hierbei großen Wert auf eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung des Ordnungsamtes mit der Stadtpolizei. Insbesondere die sogenannte „Task Force“ des Ordnungsamtes, die eine Einhaltung der Regeln der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt zu Abend- und Nachtzeiten gewährleisten soll, muss personell erheblich aufgestockt werden, um dem insoweit bestehenden Sicherheitsbedarf der Bevölkerung Rechnung zu tragen. So ist es für Bürger nicht zumutbar, wenn bei nachts auftretenden Vorfällen von Lärmbelästigung und Vandalismus, die Task Force erst mit mehrstündiger Verspätung eingreifen kann. Für Gebiete, die vor allem in den Nachtstunden unter Lärmbelästigung leiden, wie etwa der Friedberger Platz, oder das Brückenviertel, müssen orts- und anlassbezogene Konzepte entwickelt und im Hinblick auf die Erfahrungen angepasst werden, um einen langfristig tragfähigen Ausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und urbaner Lebenskultur zu schaffen. Hierzu gehört es auch, etablierte Amüsierviertel, wie Alt-Sachsenhausen, als solche anzuerkennen und nicht durch eine dauerhaft verkürzte Sperrstunde Probleme nur an andere Orte zu verlagern. Angestellte des Ordnungsamtes müssen auch in den Nachtstunden in entsprechender Stärke präsent sein, um das Ordnungsrecht durchzusetzen.

Die Zusammenarbeit zwischen Stadtpolizei und der Landespolizei muss für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung weiter optimiert und enger verzahnt werden. Die Aus- und Fortbildung der Bediensteten der Stadtpolizei muss qualitativ verbessert werden. Um das Vertrauen der Bürger in die Organe zum Schutz der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu steigern, muss entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Kennzeichnungspflicht für Stadtpolizisten und Ordnungsbeamten gelten, um Beamte eindeutig identifizieren zu können. Den freiwilligen Polizeidienst lehnen die Freien Demokraten ab. Er kann den qualifiziert ausgebildeten Beamten nicht ersetzen und steht außerdem im Widerspruch zum Gewaltmonopol des Staates. Rechtsextremen Tendenzen bei Polizeibehörden ist, ohne dass hier ein Generalverdacht angezeigt ist, entschieden entgegenzuwirken. Sie beschädigen das Ansehen und Vertrauen in die Beamten massiv.

Sicherheit im Innenstadtbereich verbessern

Wir fordern eine „Wache an der Wache“: Mit einer Polizeistation an der Hauptwache wird die objektive Sicherheitslage verbessert und dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger Rechnung getragen. Das Ordnungspersonal muss im öffentlichen Raum deutlich präsent sein. Die wirkungsvolle Umsetzung von Sicherheitsstrategien darf nicht an zu wenig Personal scheitern. Frankfurt muss sich hier beim Land Hessen für eine Stärkung der Landespolizei in Frankfurt einsetzen, da alleine mit den kommunalen Möglichkeiten die Herausforderungen nicht erfüllt werden können. Gerade an kriminalitätsgefährdeten Stellen ist eine erhöhte Polizei- und Stadtpolizeipräsenz erforderlich. Im Bahnhofsviertel muss die Strafverfolgung der Betäubungsmittelhändler im Fokus stehen.

Vermüllung entgegenwirken – Sauberkeit gewährleisten

Frankfurt braucht einen umfassenden Aktionsplan für Sauberkeit und gegen die Vermüllung der öffentlichen Räume. Ein sauberes Stadtbild senkt die Kriminalität. Gerade hier fordern wir daher die Umsetzung der Gefahrenabwehrverordnung. Vermüllung schädigt die Umwelt und muss daher zurecht mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Die besonders betroffenen Stellen, wie etwa das Mainufer, bedürfen dazu mehr Aufmerksamkeit. Der öffentliche Raum darf nicht zweckentfremdet werden, z. B. indem dort willkürlich Hab und Gut gelagert wird. „Wildpinkeln“ muss mit jeweils zwei Toilettenanlagen am nördlichen und südlichen Mainufer entgegengewirkt werden.

Straßenmusik sinnvoll regeln

Straßenmusik ist Bestandteil des städtischen Lebens und grundsätzlich eine Bereicherung. Viele Geschäftsinhaber und Anwohner der Stadt beschweren sich aber, wenn Straßenmusiker über längere Zeiträume in penetranter Lautstärke Besucher beschallen. Erforderlich ist deshalb hier ein Konzept, z. B. vergleichbar mit dem sogenannten „Münchener Modell“, nach dem zur Erteilung der straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung eine Qualitätskontrolle vor einem qualifizierten Gremium durchzuführen und in der Zeit und Ort des Musizierens geregelt ist.

Keine Toleranz gegenüber häuslicher Gewalt

Die Covid-19-Krise hat wieder einmal gezeigt, dass häusliche Gewalt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema ist. Der Gesetzgeber hat mit dem Gewaltschutzgesetz und der polizeirechtlichen Wohnungszuweisung ein effektives juristisches Instrument geschaffen, häusliche Gewalt zu unterbinden. Das Problem besteht aber darin, dass Betroffene oftmals keine Kenntnisse von ihren rechtlichen Möglichkeiten haben. Dagegen braucht es eine entsprechende Informationskampagne der Stadt. So können Informationen leicht auffindbar sowohl im Internet, in Informationsbroschüren und an städtischen Beratungsstellen, aber auch durch entsprechende Workshops vermittelt werden. Hierbei sind insbesondere das Kinderbüro und das Frauenreferat in die Aktivitäten mit einzubinden, da sich häusliche Gewalt sehr häufig gegen Kinder und Frauen richtet. Die Bekanntheit des Frauennotrufs ist durch entsprechende Informationsmaßnahmen zu verbessern.

Angriffe auf Amtsträger bekämpfen

Hiervon sind Polizeibeamte, städtische Ordnungskräfte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte betroffen. Dieses Verhalten ist strafrechtlich relevant und gegenüber Menschen, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, nicht hinnehmbar. Die vorgenommenen Verschärfungen durch den Bund, die neuen Straftatbestände und die Erhöhung der vorhandenen Strafrahmen waren wirkungslos.

Wir Freien Demokraten sehen auch hier ein wirksames Vorgehen in der konsequenten Anwendung der bestehenden rechtlichen Regelungen und die entsprechende personelle und sachliche Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Dieses Thema muss in der öffentlichen Debatte problematisiert und eine entsprechende Akzeptanz und Sensibilität für die wichtige Arbeit der Amtsträger geschaffen werden. Inwieweit hier, insbesondere bei Polizeibeamten, sogenannte Body-Cams hilfreich sind, muss vor dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Grundlage von Erfahrungswerten kritisch überprüft werden. Der Einsatz muss nachweislich wirksam sein und datenschutzrechtlicher Standards einhalten. Die Speicherung der Daten ist nur so lange zulässig, wie dies für die verfolgten Zwecke notwendig ist. Die Aufnahmen dürfen nicht einseitig gegen Bürger eingesetzt werden, sondern müssen z. B. ebenfalls im Falle einer internen Ermittlung gegen Beamte wegen eines Fehlverhaltens hinzugezogen werden dürfen. Nur so wird das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrechterhalten.

Ja zu Frauenrechten – Nein zur Zwangsprostitution

Frankfurt ist mit dem Bahnhofs- und dem Allerheiligenviertel eines der Zentren für Zwangsprostitution in Deutschland. Vorwiegend ausländische Frauen, die wirtschaftlich und sozial schwach sind, werden dort im Rahmen organisierter Strukturen zwangsprostituiert. Zwangsprostitution wird meist im Zusammenhang mit anderen schweren Straftaten gegen die betroffenen Frauen praktiziert. Diese Situation ist im Hinblick darauf, dass Frankfurt auch eine Stadt der Frauenrechte ist, unerträglich. Die Stadtverwaltung muss hier handeln: Ordnungs- und Gesundheitsamt, die für die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig sind, müssen mit der Landespolizei enger zusammenarbeiten. Diese Ämter müssen Konzepte für entsprechende niedrigschwellige Informations- und Hilfsangebote für die betroffenen Frauen erarbeiten.

Nein zum organisierten Zwangsbetteln

Wir Freien Demokraten fordern ein wirksames Konzept gegen das Zwangsbetteln, insbesondere in der Innenstadt. Insbesondere sozial schwache Menschen werden oftmals in organisierten Strukturen von Zuhälterei zum Betteln gezwungen. Derartige menschenverachtende Strukturen sind nicht hinnehmbar und müssen aufgelöst werden. Bürger müssen für den sozialen Schaden, den diese Strukturen verursachen, sensibilisiert werden: Geldspenden sollten besser nicht dem Zwangsbettler gegeben, sondern entsprechenden gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.

Videoüberwachung nur als ultima ratio

Die Videoüberwachung ist mittlerweile zu einem Bestandteil der Sicherheitsarchitektur geworden. Wir Freien Demokraten beurteilen die Videoüberwachung im öffentlichen Raum kritisch, da sie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift und ein weiterer Schritt auf dem Weg in den Überwachungsstaat ist. Belange des Datenschutzes sind kein Täterschutz und sollte nicht als solcher bezeichnet werden.

Wir befürworten eine Videoüberwachung dort, wo sie verhältnismäßig ist. Sie ist deshalb nur an gefahrgeneigten Stellen zu verantworten, bei denen es valide Belege dafür gibt, dass eine Videoüberwachung die Sicherheitslage in spürbarer Weise verbessern würde. Insbesondere zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität ist die Videoüberwachung nur bedingt geeignet, da sie in vielen Fällen zu Verdrängungseffekten führt.

Die Absicherung von Plätzen ästhetisch gestalten

Einige Plätze in Frankfurt, wie etwa der Opernplatz, oder die Hauptwache, sind durch große Betonquader gesichert. Hintergrund war insbesondere der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz. Da auch in Zukunft derartige Anschläge nicht auszuschließen sind, wird es in Zukunft auch bei dieser Sicherheitsmaßnahme bleiben. Im Gegensatz zum jetzigen Zustand sollte aber hierbei auch den ästhetischen Ansprüchen Rechnung getragen werden. Wir fordern deshalb Hindernisse, die sich entsprechend harmonisch in das Stadtbild einfügen, z. B. mit einer Grünbepflanzung. So wurden auf Initiative der Freien Demokraten in Alt-Sachsenhausen die dortigen Sicherungsanlagen mit der Bepflanzung von Apfelbäumen aufgewertet.

Frankfurt – Stadt des freien Meinungsdiskurses

Frankfurt muss ein Ort der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bleiben. Dafür braucht es eine freiheitsorientierte Handhabung des Versammlungsrechts. Hierbei sind die Vorgaben der Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts, ausnahmslos und ohne Abstriche umzusetzen. Es ist nicht zielführend, Veranstaltungsverbote auszusprechen, die ohne weiteres von den Gerichten aufgehoben werden. Verbote von Veranstaltungen und Demonstrationen, ohne eine rechtliche Grundlage, darf es in Frankfurt nicht geben. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt hierbei insbesondere auch für nicht von der Mehrheit der Bevölkerung getragene Meinungen. Diese Grundrechte stehen hierbei auch demjenigen zu, der sich vom allgemeinen Grundkonsens wegbewegt, oder dessen Meinung sich sogar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Eine starke Demokratie vertraut auf die Argumente der demokratischen Stimme. Die Freien Demokraten betrachten es mit Sorge, dass in jüngster Zeit durch Boykott und Blockadeaktionen Veranstaltungen von politisch offensichtlich missliebigen Menschen von einer Minderheit verhindert werden. Das schadet dem Geist einer pluralistischen demokratischen und liberalen Gesellschaft, die von der Toleranz geprägt ist. Der freie Diskurs muss insbesondere an den Universitäten und Hochschulen gewährleistet sein. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht nicht unter der Disposition der Antifa.

Keine Mahnwachen vor Schwangerschaftsberatungsstellen

Das Recht auf Versammlungsfreiheit hat allerdings dann zurückzutreten, wenn hierdurch der Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen ist. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns gegen die von christlichen Fundamentalisten unmittelbar vor den Schwangerschaftsberatungsstellen organisierten Mahnwachen. Eine schwangere Frau, die in einer emotional schwierigen und belastenden Situation ist, hat einen Anspruch auf eine anonyme Beratung, ohne einen entwürdigenden Spießrutenlauf erdulden zu müssen. Der durch die Mahnwachen erzeugte psychische Druck ist für die Frauen nicht zumutbar. Auf der anderen Seite kann von den Veranstaltern der Mahnwachen verlangt werden, einen Abstand von 150 m von der Beratungsstelle einzuhalten.

Geltendes Recht durchsetzen

Als Rechtsstaatspartei legen wir Freien Demokraten großen Wert auf die Bindung von Staat und Verwaltung an Recht und Gesetz. Es ist nicht hinnehmbar, wenn bestehendes Recht nicht umgesetzt wird, sei es aus Nachlässigkeit, oder weil dies aus politischen Gründen opportun erscheint. Deshalb sind rechtswidrige Hausbesetzungen nicht zu dulden. Die über 30 Jahre andauernde illegale Besetzung des städtischen Grundstücks „In der Au“ auf Kosten des Steuerzahlers muss beendet und auf eine rechtlich tragfähige Grundlage gestellt werden. Die ebenfalls rechtlich nicht transparente und wirtschaftlich nicht sinnvolle Nutzung des Anwesens Klapperfeld muss beendet werden. Wir fordern hier, dass das Grundstück für die dringend erforderliche Erweiterung der Justizgebäude genutzt wird.

Bedrohungen von Kommunalpolitikern thematisieren

Aufgrund der überragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit haben Kommunalpolitiker selbstverständlich Kritik, auch in scharfer, pointierter und sehr polemisierter Form hinzunehmen. Die rote Linie ist mit einer Bedrohung durch strafrechtlich relevantes Verhalten deutlich überschritten. Ein solches Verhalten ist strafrechtlich konsequent zu verfolgen, da die freie Mandatsausübung in keiner Weise beeinträchtigt werden darf. Wir Freien Demokraten treten diesen Tendenzen entschieden entgegen, unabhängig davon, ob die Bedrohung aus links- oder rechtsextremistischen Kreisen erfolgt.