Eva Bieber

Zu meiner Person:
Eva Bieber (47), Rechtsanwältin, in Frankfurt geboren und aufgewachsen. Ich bin bereits seit 1995 Mitglied in der FDP und war während des Studiums an der Goethe-Uni bei den Julis aktiv. Anschließend habe ich bei verschiedenen Banken in Frankfurt im Bereich Compliance gearbeitet, bis ich 2010 heiratete und unser erstes Kind kam. Inzwischen bin ich Mutter von drei Kindern im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren.
Mein großes Hobby ist das Singen: Ich singe im Frankfurter Cäcilienchor und bin dort seit vielen Jahren Mitglied des Vorstandes. Der Chor ist eng mit der Stadt und ihren kulturellen Institutionen verbunden. Weiterhin mache ich seit meiner Kindheit klassisches Ballett und zeitgenössischen Tanz. Seit 2012 lebe ich mit meiner Familie auf dem Riedberg. Der Stadtteil ist geprägt von vielen Familien mit Kindern.
Kinderbeauftragte für den Riedberg:
Als die FDP bei der Kommunalwahl 2021 im Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg ein sehr gutes Ergebnis erzielte, wurde ich von verschiedenen Parteimitgliedern angesprochen, da die FDP das Vorschlagsrecht für den Kinderbeauftragten hatte: „Mit Deinen drei Kindern und mit Deiner Vernetzung im Stadtteil bist Du doch prädestiniert dafür!“ Ich habe viele Jahre lang den Kinderspielkreis in der evangelischen Gemeinde geleitet und so viele Familien kennengelernt. Auch war ich mehrmals Elternbeirätin in Kindergarten und Schule.
Die Kinderbeauftragten sollen als Bindeglied für die Belange von Kindern im Ortsbezirk und dem Magistrat tätig sein. Hierfür habe ich mich gerne zur Verfügung gestellt. Seither bemühe ich mich um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr, suche nach Orten, wo sich Kinder am Nachmittag ausreichend austoben können und versuche, zusammen mit dem Ortsbeirat geeigneten Flächen für weitere Kitas zu finden. Durch meine Beharrlichkeit konnte ich das Grünflächenamt dafür gewinnen, weitere Bäume auf unseren Spielplätzen und Parks zu pflanzen, die den Bewohnern in den immer heißer werdenden Sommern Schatten spenden.
Zu meiner Kandidatur:
In Art. 4 Abs. 2 der Hessischen Landesverfassung heißt es:
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen.
Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass es bei der Umsetzung noch viel Luft nach oben gibt. Die Interessen der Kinder wurden einseitig zugunsten der älteren Generation übermäßig eingeschränkt. Dass es dabei zu erheblichen Kollateralschäden kommen würde, war den politisch Verantwortlichen bewusst, und es wurde hingenommen. Bis heute sind die Nachwirkungen bei Kindern und Jugendlichen zu spüren und noch lange nicht aufgearbeitet.
Ich möchte mich dafür einsetzten, dass in Zukunft die Kinderrechte, die unsere Verfassung vorschreibt, in den einzelnen Bereichen des öffentlichen Lebens umgesetzt werden. Kinder müssen mit ihren speziellen Bedürfnissen und Rechten wahrgenommen werden. Man muss mit ihnen, nicht über sie reden. Eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre wäre ein erster wichtiger Schritt dahin, dass Kinder, Jugendliche und Familien ein stärkeres Gewicht in unserer Gesellschaft bekommen.