Zwangsmitgliedschaft IHK beenden
Das IHK-Gesetz soll reformiert werden. Eine Pflichtmitgliedschaft mit der daraus resultierenden Beitragspflicht soll entfallen, dafür ist eine freiwillige Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Die bisher von den IHK’s übernommenen hoheitlichen Aufgaben sollten sachgerecht gebündelt von geeigneten Trägern wahrgenommen werden – dies können auch die „reformierten“ IHK’s sein. Eine Übernahme durch staatliche Behörden ist zu vermeiden.