Zinssätze nach § 238 AO anpassen
Der Kreisverband Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, dass die Zinsen gemäß § 238 AO (Verzinsung von Steuerguthaben/Steuernachzahlungen) durch den Gesetzgeber entsprechend den Marktverhältnissen angepasst werden.
Der Kreisverband Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, dass die Zinsen gemäß § 238 AO (Verzinsung von Steuerguthaben/Steuernachzahlungen) durch den Gesetzgeber entsprechend den Marktverhältnissen angepasst werden.