Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der Fassung vom 22.02.1979 überarbeiten
Die bestehende Vorgartensatzung erlaubt kein Aufstellen von Mülltonnen, keine Fahrrad- und Autoabstellplätze.
Die Frankfurter FDP fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Vorgartensatzung zu folgenden Themen zu überarbeiten:
a) Das Aufstellen von Mülltonen im Vorgarten nicht prinzipiell untersagen
Die Müllentsorgung der Haushalte hat sich in den letzten 30 Jahren gravierend verändert. Die Einführung von getrennten Sammlungen führte zu der drei- bis vierfachen Anzahl von Mülltonnen. Die Müllmengen haben sich durch vermehrte Verpackungen etc. deutlich erhöht. Die FES hat die Tonnenngröße schon mehrfach geändert (80l, 120l, 240l). Eine Umstellung auf 360l-Tonnen wird erwartet. Deshalb muss der Mülltonnenstandplatz auf zukünftige Veränderungen anpassbar sein. Stehen die Mülltonnen nicht in Straßennähe, verlangt die FES erhöhte Entsorgungsgebühren. Der Mülltonnenstandplatz sollte jedoch gestaltet und eingegrünt sein.
b) Fahrradabstellplätze im Vorgarten nicht prinzipiell untersagen
Das Umweltbewusstsein hat dazu geführt, dass viele Bürger als Fortbewegungsmittel das Fahrrad benutzen. Die Anzahl der Fahrräder in den Familien ist deutlich gestiegen, demzufolge auch der Platzbedarf für das Abstellen der Fahrräder. Dies sollte, insbesondere für Kinder, in der Nähe des Hauszugangs (meist im Vorgarten) sein.
c) Autoabstellplätze im Vorgarten zu ermöglichen
Durch das Stellplatzverbot im Vorgarten sind Garagen, Carports oder offene Stellplätze erst nach fünf Meter ab Hinterkante Bürgersteig zugelassen. Dies bedeutet eine zusätzliche befestigte Fläche vor den Stellplätzen und erhebliche Verluste an Grünflächen.
In Einzelfällen bieten zusätzliche Stellplätze im Vorgarten auch die Möglichkeit, anstelle von Großwohnungen mehrere kleine, benötigte und bezahlbare Wohnungen zu schaffen, um damit den geforderten Stellplätzen (ein Stellplatz pro Wohnung) nachzukommen.