Vergabeverfahren für weiterführende Schulen – Berücksichtigung der Empfehlung der Grundschule

Die FDP Frankfurt am Main setzt sich dafür ein, Art. 70 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes um eine weitere Ziffer (5.) mit folgendem sinngemäßem Wortlaut zu ergänzen

„5. bei denen die Grundschule die Eignung für den gewählten Bildungsgang festgestellt und die Aufnahme empfohlen hat“

und bittet die Landtagsabgeordneten der FDP Hessen, einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag im Hessischen Landtag einzubringen.