Teilnahme der Stadt Frankfurt am Kölner Modell zur Entrichtung kommunaler Abgaben
Die FDP Frankfurt am Main spricht sich für die Teilnahme der Stadt Frankfurt an dem Kölner Pilotprojekt zur Möglichkeit der Entrichtung kommunaler Abgaben an den Einkaufskassen des Einzelhandels aus.
Zukünftig soll es zunächst für einen Testzeitraum von zwei Jahren möglich sein, erhobene Steuern, Buß- und Verwarngelder nach §§ 1 I, 56 I OWiG sowie sonstige Gebühren und Leistungsentgelte die aus der Verwaltungstätigkeit der Stadt Frankfurt am Main resultieren, mittels Barcode an den Kassen von Supermärkten, Tankstellen oder sonstigen geeigneten Händlern zu begleichen. Die Teilnahme der Händler erfolgt auf freiwilliger Basis und wird nicht durch die
Stadt vergütet.
Hierbei sind weiterhin die Höchstgrenzen für die Entgegennahme von Bargeld durch die Einzelhändler im Rahmen der Geldwäscheprävention zu beachten. Weiterhin soll durch die Kodierung des Namens sowie des Zahlungsgrundes, die Verarbeitung personenbezogener Daten weitestgehend begrenzt werden. Bei einer darüber hinausreichenden Verarbeitung personenbezogener Daten, sind die Gebote der Datensparsamkeit und Transparenz sowie diejenigen der DSGVO und des BDSG zu beachten.
Nach Ablauf der ersten Hälfte des Testzeitraumes soll die Stadtverwaltung eine Zwischenbilanz hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und eventuellen Missbrauchsgefahren ziehen, auf deren Grundlage die Stadtverordnetenversammlung über das Auslaufen oder die Fortführung des Projektes, ggf. unter zusätzlichen Auflagen, entscheiden soll. Hierbei sollen auch Ergebnisse und Erfahrungen aus anderen Städten angemessen gewürdigt werden.