Kooperation Kommunale Wärmeplanung: Den Umbau der Wärmeversorgung machbar machen

Die FDP-Fraktion im Römer soll sich für folgende Forderungen bei der Umsetzung der gesetzlich verlangten Kommunalen Wärmeplanung (KWP) einsetzen:

  1. Für die Umsetzung der KWP bedarf es struktureller Reformen in der Frankfurter Stadtverwaltung. So muss eine dezernatsübergreifende Koordinations- und Führungsstelle eingerichtet werden, die vorzugsweise beim Oberbürgermeister angesiedelt wird und deren Vorgaben für die Dezernate bindend sind. Diese hat die Verantwortung zur termingerechten Vorlage für die kommunale Wärmeplanung für Frankfurt. Insofern sind hier kurzfristige Ziele für die beteiligten Ämter aufzustellen. Bei Nichterfüllung ist mit engen Nachfristen sicherzustellen, dass die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung bis 2026 erfolgreich abgeschlossen werden kann.
  2. Dazu soll schnellstens ein Runder Tisch mit allen Beteiligten, die entweder Wärme zur Verfügung stellen oder stellen können oder Wärmeabnehmer vertreten, zur Unterstützung der Ausarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung eingerichtet werden, an dem der örtliche Energieversorger Mainova, IHK und HWK und die beteiligten Dezernate und städtischen Ämter beteiligt werden, um die Planung für die Bürger und alle sonstigen Betroffenen, insbesondere die Wirtschaft, transparent zu gestalten. In der Umsetzungsphase sollen auch hier Zwischenergebnisse halbjährlich bewertet werden und gegebenenfalls Vorschläge zu Korrekturen in der Vorgehensweise gemacht werden. Durch Veröffentlichung von Fortschrittsberichten ist die notwendige Transparenz für die Bürgerschaft sicherzustellen.
  3. Der Milieuschutz ist bei förderfähiger energetischer Sanierung so auszugestalten, dass die Eigentümer Förderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen vollständig in Anspruch nehmen können, wenn sie dies wünschen. Eigentümer dürfen nicht an der Durchführung der bestmöglichen Dämmung gehindert werden. Entstehende soziale Härten sind ggf. durch Subjektförderung auszugleichen.
  4. Auf Bundesebene soll als weiterer Anreiz eine Reduktion der Mehrwertsteuer für Beratung und Ausführung von förderfähigen energetischen Sanierungen von 19% auf 7% angeregt werden.
  5. Der Beitrag des MHKW für die Erzeugung von Fernwärme und Strom muss auf die Verbrennung des nicht anders zu entsorgenden regionalen Restmülls beschränkt werden.
  6. Die Mainova wird aufgefordert, die Möglichkeiten von Wasserstoff-Heizungen in privaten Haushalten weiter zu untersuchen und priorisiert voranzutreiben. Das Leitungsnetz in Frankfurt ist für einen Einsatz von Wasserstoff zu ertüchtigen. Den jetzigen Gaskunden ist ein verbindliches Angebot über den zunächst anteiligen Einsatz von Wasserstoff zu machen.