Kommunale Schuldenbremse für Frankfurt am Main

Die FDP Frankfurt am Main fordert die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse für Frankfurt am Main

Die Kreismitgliederversammlung bittet die Mandatsträger in der Stadtverordnetenversammlung darauf hinzuwirken, dass sich die Stadt Frankfurt am Main durch einen Grundsatzbeschluss eine politische Selbstverpflichtung zur Einrichtung einer kommunalen Schuldenbremse mit nachfolgenden Eckpunkten auferlegt und diese in der Hauptsatzung verankert:

  1. Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten, d.h. ohne Netto- (Kreditaufnahme), auszugleichen.
  2. Bei einer von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklung kann von Ziff. 1 abgewichen werden. In diesem Fall sind die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen.
  3. Bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle der Stadt entziehen und die städtische Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Ziff. 1 abgewichen werden. Die Abweichung ist mit einer Tilgungsregelung zu verbinden. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.
  4. Ziff. 1. findet zunächst Anwendung auf alle Bereiche des Haushaltsplans, soweit es sich nicht um solche handelt, bei denen die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main durch Bundes- oder Landesgesetz übertragen worden sind.