Kein Platz für BDS in Frankfurt am Main – Antisemitismus weiter entschlossen bekämpfen
1. Die FDP Frankfurt am Main bekräftigt und verstärkt ihre auch im Koalitionsvertrag für Frankfurt am Main zum Ausdruck kommende Haltung, sich entschieden jeglicher Form des Antisemitismus, auch dem islamistisch geprägten, entgegenzustellen.
2. Die FDP Frankfurt am Main ist weiterhin überzeugt von dem antisemitischen Charakter der BDS Bewegung. Nicht nur wird das Existenzrecht von Israel offen angezweifelt. Auch die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung erscheinen offen antisemitisch. Des Weiteren tragen die einseitige Verantwortungszuweisung gegenüber Israel zur Situation im Nahen Osten, der absurde Vergleich mit dem südafrikanischen Apartheid-Regime und die wahrheitswidrige Darstellung, die arabisch-palästinensischen Bürgerinnen und Bürger hätten keine Bürgerrechte, eindeutig antisemitische Züge.
3. Die FDP Frankfurt am Main bekräftigt und bestärkt daher ihren beigefügten Beschluss vom 26. Juni 2019, in dem sie die Bundestagsresolution (19/10191) mit der Verurteilung der BDS Bewegung begrüßt, und gleichzeitig den Beschluss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, nach dem die Stadt Frankfurt am Main dem BDS und erklärten Befürwortern dieser Organisation keine städtischen Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Nach diesem Beschluss wurde die Stadt Frankfurt am Main gebeten, keine städtische Subventionierung des Mietzinses vorzunehmen, sofern über Saalbau nicht-städtische Räumlichkeiten – wie etwa das DGB-Haus – vermietet werden.
4. Die FDP Frankfurt am Main bittet die Stadt Frankfurt am Main vor diesem Hintergrund, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 (Az.: 8 C 35.20) nach Vorliegen der Entscheidungsgründe intensiv darauf zu prüfen, welche Möglichkeiten der Gestaltung der Nutzungsbedingungen für städtische und mitvermietete nicht-städtische Räumlichkeiten auf Grundlage dieser Rechtsprechung bestehen, Nutzungsmöglichkeiten für antisemitische Bewegungen und Veranstaltungen und selbstverständlich darüber hinaus für alle anderen diskriminierenden, freiheits- und demokratiefeindlichen Veranstaltungen zu verwehren. Dabei soll die Stadt Frankfurt am Main insbesondere die Einführung einer Demokratieklausel prüfen, die sämtliche Mieterinnen und Mieter entsprechender Liegenschaften auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung verpflichtet.
5. Die FDP Frankfurt bittet den Bundesjustizminister nach Vorliegen der Gründe des Bundesverfassungsgerichts und überprüfen dieser Gründe, eine Rechtsgrundlage für den BDS Bann zu schaffen.
6. Die FDP Frankfurt am Main bedauert außerordentlich, die im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 entstandenen Irritationen und macht noch einmal klar, dass sich die FDP Frankfurt am Main auf jede mögliche Art und Weise Antisemitismus entgegenstellt.
7. Die Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, im Rahmen der rund um den „Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung“ (21. März) jährlich stattfindenden „Internationalen Wochen gegen Rassismus“, eigene öffentliche Veranstaltungen gegen Antisemitismus durchzuführen und die Förderung von entsprechenden Veranstaltungen und Maßnahmen Dritter wohlwollend zu prüfen.
8. Die FDP Frankfurt am Main bittet die Bundesrepublik Deutschland, die Ergebnisse der 2017 veröffentlichten Studie „Antisemitismus in Deutschland – aktuelle Entwicklungen“ und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund aktueller Studien zur Verbreitung von Antisemitismus in Deutschland noch einmal mit aktuellen Maßnahmen und Vorhaben abzugleichen und verstärkte Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.