In der Wohnungspolitik müssen marktwirtschaftliche Grundsätze gelten

In den Ballungsräumen steigt der Bedarf an Wohnraum, auch preisgünstigem Wohnraum. In Hessen ist der Wohnungsbestand überwiegend in privater Hand. Schon daran wird erkennbar, dass die kommunalen und landeseigenen Wohnungsbauunternehmen die Nachfrage nicht werden stillen können. Grundsätzlich ist privates Engagement gefragt, und hierfür muss ein entsprechendes investitionsfreundliches Klima geschaffen werden.

Angesichts von hohen Grundstückspreisen in den Ballungsräumen, die auch durch eine Kapitalflucht in Immobilienwerte ausgelöst sind, angesichts von steigender Grund- und Grunderwerbssteuer und angesichts extrem hoher Energieauflagen ist es für einen privaten Investor nicht möglich, Mieten unter 12 Euro zu kalkulieren, ohne rote Zahlen zu schreiben. Wenn Wohnungsbau zum Zuschussgeschäft wird, wird es kein privates Engagement mehr geben.

In den letzten Wahlkämpfen ist eine bewusste Verunsicherung und Verängstigung der Mieterinnen und Mieter betrieben worden. Die meisten politischen Parteien reagieren hierauf mit unsinnigen Forderungen. Die Vorschläge, die gemacht werden, sind aus marktwirtschaftlicher Sicht ein kompletter Irrweg. Zuletzt forderten fast alle Parteien – außer der FDP – massive Eingriffe in den Markt: So sollen die Neuvertragsmieten maximal 10% über dem Mietspiegel liegen dürfen; bei der Ermittlung der Bestandsmieten des Mietspiegels sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten einbezogen werden (also nicht nur die Mieten für Neuvermietungen), was den Mietspiegel deutlich nach unten drücken würde; der Kündigungsschutz von Wohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird wieder von 5 auf 10 Jahre angehoben; alle Mieterhöhungen im Stadtgebiet werden auf maximal 15% in 3 Jahren begrenzt.

Schon heute sind die Gewinne privater Investoren im Wohnungsmarkt eher gering. Eingriffe in den Markt lassen die Marge weiter schrumpfen, oder Projekte werden überhaupt nicht mehr rentabel. Somit käme das private Investment zum Erliegen. Schon heute reagiert der Markt mit großer Verunsicherung auf die irrwitzigen Ankündigungen der Politik.

Die von SPD, Grünen und CDU für Frankfurt geforderte Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe wird sogar von den Mieterverbänden abgelehnt, da sie die soziale Durchmischung verhindert und gerade niedrige Einkommen belastet. Dabei wird vollkommen verkannt, dass nur neu gebaute Wohnungen den Markt wirksam entlasten und damit auch den Preisdruck mindern. Auch Wohnungsbau im hochpreisigen Segment wird in Frankfurt nachgefragt und ist ein wichtiger Beitrag auf dem Wohnungsmarkt.

Die FDP Frankfurt bekräftigt daher ihre Beschlüsse:

  • Wir stehen für eine soziale Markwirtschaft – auch im Wohnungsbau
  • Wir fordern die Beigehaltung der heutigen Fristen für Eigenbedarfskündigungen von 5 Jahren
  • Wir lehnen jede weitere Erhöhungen bei Grund- und Grunderwerbssteuer ab
  • Wir lehnen eine Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe – als kontraproduktiv für eine gute soziale Durchmischung von problematischen Wohngebieten – ab

Darüber hinaus müssen auch die weiter steigenden Baukosten thematisiert werden. Die immer strenger werdenden Energieauflagen – sowohl im Neubau als auch bei Bestandssanierungen – sind neben den hohen Grundstückspreisen als Ursache für die Frankfurter Misere zu nennen. Beim Bau eines Passivhauses entstehen massive Kosten, um vom Niedrigenergiesektor in den Passivhaussektor zu dämmen. Dabei ist die Forderung nach dem Passivhausstandard im Grunde eine technisch überholte Forderung, die von der Koalition nach wie vor verfolgt wird. Eine optimale Primärenergiebilanz ist gut; noch besser ist es aber, wenn ein Gebäude mehr Primärenergie produziert, als seine Bewohner verbrauchen – es also eine positive Primärenergiebilanz erzielt. Das ist der Gebäudestandard der Zukunft. Eine positive Energiebilanz kann so auch ohne den Passivhausstandard erreicht werden.

Aber auch die Schaffung von Parkplätzen ist ein hoher Kostenfaktor. In einer räumlich sehr begrenzten Stadt wie Frankfurt weichen immer mehr Menschen auf alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad oder den ÖPNV aus. Immer mehr Haushalte haben nicht mehr zwei, sondern nur ein Auto, verzichten ganz auf Autos oder steigen auf Carsharing-Angebote um. Die Politik muss auf dieses geänderte Verhalten von Großstadtbewohnern flexibel reagieren. Nicht immer und überall sind Tiefgaragen notwendig, wenn beispielsweise in der Nachbarschaft Leerstände vorhanden sind.

Die Kreismitgliederversammlung bittet daher die Stadtverordnetenfraktion:

  • den fragwürdigen Beschluß des Stadtparlaments zum Passivhausstandard weiterhin zu thematisieren mit dem Ziel, ihn abzuschaffen
  • Initiativen zu ergreifen, um die städtische Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, geforderte Stellplätze zu reduzieren, wenn nachweislich Leerstände in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sind. Es ist hier zu prüfen, ob ein grobes stadtteilbezogenes Kataster als Basis für Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung hilfreich wäre.

Aber trotz aller Bemühungen, ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen, ist Frankfurt eine räumlich sehr begrenzte Stadt. Neue Baugebiete über die bereits im Freiflächennutzungsplan definierten Flächen zu entwickeln, wird schwierig werden, ohne landwirtschaftliche Nutzflächen, Grün- und Frischluftentstehungsgebiete zu verbauen. Auch Nachverdichtungen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Kernstadt kann nicht alle Wohnungssuchenden der Region aufnehmen. Ziel muss es daher sein, auch in der Wohnungspolitik über den Tellerrad zu denken und sich als Großraum zu verstehen. Um dies zu ermöglichen, ist es wichtig, Verkehrsanbindungen zu erweitern und den ÖPNV auch in der Region so attraktiv zu gestalten, dass die Kernstadt mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen ist. Hierbei müssen Gesetze geschaffen werden, die Infrastrukturprojekte beschleunigen. Wie bereits der hessische Wirtschaftsminister Rentsch mehrfach gefordert hat, sind die zeitverzögernden Verbandsklagerechte der Naturschutzverbände zu hinterfragen. Selbstverständlich ist hierbei, dass es notwendig ist, mit den Umlandgemeinden Lösungen zu suchen.

Die Kreismitgliederversammlung bekräftigt ihre Beschlusslage:

  • die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag wird gebeten, weiterhin Gesetzesinitiativen zu ergreifen, um den Bau von Infrastruktureinrichtungen zu beschleunigen, z.B. durch die Abschaffung von Verbandklagen.