Home-Sharing nicht verbieten – keine Ferienwohnungssatzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat die private Weitervermietung von möblierten Wohnungen – sog. Home-Sharing – durch Einführung einer Ferienwohnungssatzung verboten. Die Frankfurter Freien Demokraten fordern die Stadt Frankfurt auf, diese wieder aufzuheben. Sharing-Economy – und als Teil dessen Home-Sharing – ist Teil der Zukunft und gerade nicht die Bedrohung derselben. In Zeiten eines angespannten Wohnungsmarkts halten wir es weiterhin für verfehlt, die staatliche Interventionsspirale immer höher zu schrauben, statt mehr Wohnraum zu ermöglichen. Wir wollen einen Staat, der es den Bürgern und Home-Sharern einfach macht und lehnen es ab, durch immer weitere Verwaltungsverfahren noch mehr Bürokratie zu schaffen. Um einen angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen, bedarf es konsequenter Ursachenbekämpfung durch Ausweitung des Wohnraumangebots. Im Gegensatz dazu ist die Ferienwohnungssatzung lediglich kontraproduktive Symbolpolitik.
Home-Sharing als Zuverdienstmöglichkeit erhalten
In der Regel sind es nicht die Eigentümer, sondern Mieter, die ihre gemietete Wohnung in eigener Abwesenheit im möblierten Zustand an Touristen überlassen und sich dadurch einen Zuverdienst erhoffen. Angesichts steigender Mietpreise kann die Vermietung an Ferien- und Messegäste gerade für Bürger mit geringen Einkommen eine wichtige Einnahmequelle sein. Es ist auch schlicht nicht ersichtlich, inwieweit es einen nennenswerten Effekt für die Frankfurter Wohnungsversorgung hätte, den Frankfurter Bürgern diese Zuverdienstmöglichkeit zu nehmen. Die Gesamtzahl an Wohnungen in Frankfurt beläuft sich laut Angaben der Stadt auf 375.000. Dem gegenüber stehen etwas über 1.000 Angebote auf sogenannten Sharing-Portalen (Quelle: Studie GBI AG 2016) und rund 500 Privatzimmer und Apartments, die eine Genehmigung zur Vermietung an Feriengäste haben (Quelle: Tourismusverband Frankfurt am Main 2016). Das sind lediglich 0,25 % des aktuellen Gesamtbestands an Wohnungen. Wie diese 0,25% den angespannten Wohnungsmarkt beeinflussen bleibt das Geheimnis des Magistrats. Aufgrund dieser eindeutigen Zahlen fordern wir, den Frankfurter Bürgern diese Einnahmequelle zu belassen. Gerade wer eine ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland beklagt, sollte diese Ansicht teilen.
Eine Ferienwohnungssatzung ist unnötig
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. So verhält es sich auch hier: Bereits jetzt ist es durch das bestehende Bauplanungsrecht in den meisten relevanten Fällen möglich, gegen die Ferienvermietung von Wohnraum vorzugehen, ist diese doch eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Entgegen der Auffassung der Gesetzesbegründung von § 12a des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz ist es nicht so, dass in weiten Teilen Frankfurts eine sogenannte Wohnraumzweckentfremdung nicht verhindert werden könnte. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Baurechtsnovelle von 2017 stellen Ferienwohnungen einen sogenannten nicht störenden Gewerbebetrieb dar. Solche sind jedoch nach dem ebenso eindeutigen Wortlaut der Baunutzungsverordnung in allgemeinen und reinen Wohngebieten nur durch ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung zulässig. Eine Versagung der Genehmigung wäre – solange ein angespannter Wohnungsmarkt in dem einschlägigen Gebiet gegeben ist – auch nicht gerichtlich überprüfbar ermessensfehlerhaft. Nur wenn kein angespannter Wohnungsmarkt vorläge, könnte eine Genehmigung gerichtlich erzwungen werden. In diesem Falle wäre eine solche Satzung jedoch ohnehin ohne jede Legitimation. Der deutlich flexiblere und vorzugswürdigere Weg ist es also, bei der bestehenden Rechtslage zu bleiben. Im Wesentlichen kann lediglich dort, wo durch Bebauungsplan ein sogenanntes Mischgebiet festgesetzt ist, nicht gegen eine Wohnraumzweckentfremdung vorgegangen werden.
Ursachenbekämpfung statt Symbolpolitik
Wir fordern die Stadt Frankfurt am Main auf solche Bebauungspläne aufzuheben und durch zeitgemäße zu ersetzen. Dies betrifft insbesondere das Nordend. Vielerorts ist dort entgegen des tatsächlichen Bestands Mischgebiet und die Grundflächenzahl 0,3 festgesetzt. Außer eine behördliche Befreiungsgebühr aufgrund der viel zu niedrigen Grundflächenzahl zu erzwingen und damit den Wohnungsbau zu behindern, erscheinen diese Bebauungspläne mittlerweile weitgehend ohne Steuerungsfunktion. Wir fordern daher auch aus diesem Grund eine weitere Beschränkung des Wohnungsmarkts zu unterlassen und stattdessen diese Bebauungspläne aufzuheben und beispielsweise durch die Festsetzung „Urbanes Gebiet“ zu ersetzen und unter anderem so den Dachgeschossausbau zu erleichtern. Des Weiteren sei auch an dieser Stelle darauf verwiesen, dass die Frankfurter Freien Demokraten in ganz Frankfurt vielfältige Möglichkeiten durch Nachverdichtung aufgezeigt haben. Deren Verwirklichung hätte einen deutlich größeren Einfluss auf den Wohnungsmarkt, als die symbolhafte Ferienwohnungssatzung.