Hessische Bauordnung in der Fassung vom 15. Januar 2011 überarbeiten

Die bestehende Hessische Bauordnung lässt keine Einhausungen (Gastrozelte) zu. Von dieser Regelung kann auch der kommunale Satzungsgeber nicht abweichen.

Die Frankfurter FDP fordert daher die Hessische Landesregierung auf, die Hessische Bauordnung diesbezüglich zu überarbeiten:

a. Einhausungen sind nicht prinzipiell unzulässig

Die Hessische Bauordnung soll so überarbeitet werden, dass Einhausungen mit Textil- bzw. Kunststoffbespannung (Gastrozelte) sowie eine dieser Nutzung entsprechende Befestigung des Bodens erlaubt werden können, wenn die Flucht- und Rettungswege aus der Gastronomie nicht beeinträchtigt sind.