Hessische Bauordnung (HBO) Ergänzung § 44
Die Kreismitgliederversammlung hat beschlossen, die Landtagsfraktion aufzufordern, folgende Änderung der Hessischen Bauordnung zu beantragen:
§ 44 Abs. 1 Nr. 4 HBO um folgenden Punkt c) zu ergänzen:
„c) durch nachträgliche Aufstockung eines Gebäudes, soweit diese ein Stockwerk nicht überschreitet.“