Für ein ehrliches und transparentes Europa

Europa bietet den Bürgern viele Vorteile. Aktuell durchleben wir in Europa eine krisenhafte Zeit. Europa hat Zukunft. Europa braucht nicht mehr Kompetenzen, sondern Reformen für ein besseres Europa.
Wir wollen Europa besser machen!

Die Bürger müssen künftig stärker in den Fokus europäischer Politik gestellt werden.

Darum fordert die FDP Frankfurt am Main:

Wirtschafts- und Währungsunion: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union durch konsequent liberale Wirtschaftspolitik

Zwar ist es gelungen, durch zahlreiche Maßnahmen eine gewisse Stabilität zu erreichen. Die Wirtschafts- und Währungsunion befindet sich weiterhin in einem Zustand der der Krise. Die Arbeitslosenzahlen in Europa insgesamt befinden sich auf Rekordständen. Die Geldpolitik ist weit von einem Normalzustand entfernt. Die massiv nach unten gedrückten Zinsen haben nicht nur starke Auswirkungen auf die private Altersvorsorge vieler Menschen; sie bergen auch die Gefahr von Investitionsfehlanreizen.

Um die Krise zu überwinden, müssen die Ursachen beseitigt werden. Die nach dem Vertrag von Maastricht im Zusammenhang mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion erwartete zunehmende Konvergenz der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist bislang nicht in dem gewünschten Maße eingetreten. Die Lissabon-Strategie mit dem Ziel der Schaffung des wettbewerbsstärksten Wirtschaftsraumes der Welt bis 2020 ist weit von ihrer Verwirklichung entfernt.

Wir sind daher überzeugt, dass Europa einen neuen Ansatz in der Wirtschaftspolitik benötigt, die sich stärker an den realen Verhältnisse in der Europäischen Union orientiert. Trotz des gewachsenen gemeinsamen Binnenmarktes prägen weiterhin durchaus unterschiedliche Wirtschaftskulturen die wirtschaftliche Realität in den Mitgliedsstaaten. Hierauf muss europäische Wirtschaftspolitik eine Antwort finden. Leitmotiv der Wirtschaftspolitik muss die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sein, da es sonst weder ein tragfähiges Wirtschaftswachstum noch eine hohe Beschäftigung geben kann. Um die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes zu stärken, bedarf es aus unserer Sicht sowohl der Verbesserung der Produktivität als auch der stärkeren Orientierung der Lohnpolitik an den realen Zuwächsen.

Zu hinterfragen fragen ist im Sinne der Stärkung des Subsidiaritätsprinzips auch, ob einheitliche gesamteuropäische Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind oder regionalen Kooperationen auch in der Wirtschaftspolitik der Vorzug zu geben ist. Im Sinne eines offenen und liberalen Europa ist daher zu überlegen und zu prüfen, inwieweit regionalen Strukturen zwischen Mitgliedstaaten oder auch zwischen Regionen wirtschaftspolitische Kompetenzen eingeräumt werden können. Sicherzustellen ist allerdings, dass derartige Strukturen immer unter dem Dach der Union eingerichtet werden.

Das langfristige Ziel der FDP bleibt die Vollendung des gemeinsamen Marktes im Sinne der sozialen Marktwirtschaft nach den nachfolgenden Maßstäben:

  1. Herstellung und Sicherung eines funktionsfähigen Systems freier
    Preise auf Märkten mit vielen Anbietern und Nachfragern;
  2. Sicherung des Geldwertes auf Grundlage der realwirtschaftlichen
    Entwicklung;
  3. Herstellung und Sicherung offener Märkte;
  4. Gewährleistung des Privateigentums;
  5. Sicherung der Vertragsfreiheit als Voraussetzung für das
    Zustandekommen von Konkurrenz;
  6. Herstellung und Sicherung des Haftungsprinzips nach dem
    Eucken’schen Motto: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden
    tragen“, denn: „Jede Beschränkung der Haftung löst eine Tendenz
    zur Zentralverwaltungswirtschaft aus“ sowie
  7. eine Konstanz der Wirtschaftspolitik, damit die Marktakteure
    verlässliche Rahmenbedingungen erhalten.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Mit Etablierung der Eurozone haben sich einige Entscheidungen von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert, daher gibt es neben der nationalen Volksvertretung durch den Bundestag auch die europäische Volksvertretung des Europäischen Parlaments.
Die FDP bekennt sich auch in Zukunft ausdrücklich zum grundgesetzlich verbrieften Subsidiaritätsprinzip. Nur da, wo eine einheitliche Normensetzung für die gesamte Union erforderlich ist, soll eine einheitliche Regelung erfolgen. Ansonsten sind den Mitgliedsstaaten und Gebietskörperschaften die entsprechenden Kompetenzen zu überlassen.

In den nächsten Jahren gilt es daher, gemeinsam ein transparentes Verfahren zu entwickeln, welches Vorschläge für die Verlagerung von Kompetenzen von den Mitgliedsstaaten auf die europäische Ebene oder auch zurück an die Nationalstaaten erarbeitet. Dabei lehnt die FDP populistische Renationalisierungstendenzen ab.

Weitere Stärkung des Europäischen Parlaments / Stärkung der Wahrnehmung des Europäischen Parlamentes

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt von den europäischen Bürgern gewählte europäische Institution. Die Stärkung der Kompetenzen des Parlamentes und damit die Stärkung der Bürgerbeteiligung an europäischen Entscheidungen bleibt ein wichtiges liberales Anliegen. Die FDP ist davon überzeugt, dass die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Identität ohne konsequente unmittelbare parlamentarische Legitimierung europäischer Entscheidungen nicht möglich ist.

Festzustellen ist überdies, dass weder die Wahrnehmung der Aktivitäten des Parlamentes in Presse und Öffentlichkeit noch die (gefühlte) Präsenz der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in ihren jeweiligen Wahlkreisen mit der bereits stark gewachsenen Kompetenzen des Europäischen Parlamentes Schritt gehalten hat. Hier sind alle am politischen Willensbildungsprozess Beteiligten (Abgeordnete, Bürger, Parteien) gefordert, auf eine bessere Wahrnehmung des Europäischen Parlaments hinzuwirken. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil Entscheidungen des Europäischen Parlaments häufig unmittelbarere Auswirkungen auf das Alltagsleben der Europäer haben, als dies gemeinhin zu vermuten ist. Dies ist auch ein Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Identität.

Ein Parlamentssitz

Kein Parlament kann mit mehreren Sitzen effektiv arbeiten. Die Zusatzkosten sind nicht länger angebracht.

Bürgerrechte

Die Einhaltung der Bürgerrechte muss selbstverständlich sein. Verstöße durch nationale Regierungen müssen durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und die EU-Kommission geahndet werden. Die Einschränkung von wichtigen Bürgerrechten, wie in Ungarn, darf nicht einfach hingenommen werden. Dies untergräbt sonst die Glaubwürdigkeit europäischer Außenpolitik.

Roaminggebühren abschaffen

Immer mehr Grenzen fallen europaweit. Telekommunikationsfirmen betreiben über Grenzen hinweg Netze. Entfernungen spielen bei den Kosten keine Rolle mehr. Künftig sollte es innerhalb der EU keine pauschalen Aufschläge mehr geben. Jeder sollte sein Telefon innerhalb der EU wie zu Hause nutzen können, ohne bei der Abrechnung überrascht zu werden.

Gemeinsame Außenpolitik

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten können den globalen Herausforderungen und denen an den Außengrenzen nur begegnen, wenn sie stärker als bislang mit einer Stimme sprechen und eine gemeinsame Außenpolitik betreiben.

Fortsetzung des Erweiterungsprozesses mit Augenmaß bei gleichzeitiger konsequenter Anwendung der Beitrittskriterien

Zukünftige Erweiterungen der Europäischen Union bleiben möglich. Eine Erweiterung der Europäischen Union ist jedoch kein Selbstzweck. Die Europäische Union hat sich zu Recht in den Kopenhagener Beitrittskriterien konkrete Maßstäbe für die Aufnahme neuer Staaten in die Union auferlegt. Die Europäische Union schuldet sich selbst sowie allen an einem Beitritt interessierten Staaten, dass diese Maßstäbe ernst genommen werden. Politische Opportunitätsaspekte oder geostrategische Überlegungen haben demgegenüber zurückzutreten. Die in Kopenhagen aufgestellten Kriterien haben nichts an Aktualität und Bedeutung verloren. Um beitreten zu können, muss ein Staat nach diesen Kriterien

  1. institutionelle Stabilität gewährleisten können als Garantie für
    demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der
    Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von
    Minderheiten,
  2. über eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit
    verfügen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb
    der Union standzuhalten sowie
  3. die Fähigkeit haben, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden
    Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen
    Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu
    machen.

Zu Recht weist die Kommission daher in ihrem aktuellen Erweiterungsbericht darauf hin, dass die Rechtsstaatlichkeit ein Kernstück des Erweiterungsprozesses bildet. Dort heißt es: „Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der Werte, auf die sich die EU gründet. Die Europäische Union ist von ihren Anfängen bis zu ihrer jüngsten Erweiterung dafür bestimmt, Werte wie Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Die Rechtsstaatlichkeit ist weiterhin eine Priorität für die EU und steht als zentrales Element der politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor im Mittelpunkt des Beitrittsprozesses.“

Die Union schuldet den aktuellen Beitrittskandidaten einen ehrlichen Umgang mit den Kriterien, was den Anspruch darauf begründet, dass Verhandlungen offen und ernsthaft und mit offenem Ausgang geführt werden können. Einen „Anspruch“ auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gibt es nicht.

Das Führen von Beitrittsverhandlungen wird jedoch von Kandidaten zu Recht als politische Vorentscheidung dahingehend verstanden, dass grundsätzlich eine Mitgliedschaft möglich ist. Wurden Beitrittsverhandlungen einmal aufgenommen, gebietet es der gegenseitige Respekt, diese auch zügig durchzuführen. Ein quälender Verhandlungsprozess über Jahrzehnte hinweg dient und nutzt niemandem. Die FDP begrüßt es daher, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei fortgesetzt werden. Ob die Verhandlungen erfolgreich sein werden und die Aufnahme erfolgen wird, kann jedoch erst nach Abschluss der Verhandlungen bewertet werden.