Fläche westlich der BAB 5 vorrangig auf Eignung für Gewerbeansiedlung prüfen

Die FDP Frankfurt am Main spricht sich dafür aus, die nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB vorgesehenen Flächen westlich der BAB 5 vorzugsweise daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit diese Flächen für einen P&R Taunusblick, eine überregionale Schule sowie eine gewerbliche Nutzung, insbesondere für Logistikunternehmen und für Unternehmen der IT-Industrie, namentlich Rechenzentren, in Betracht kommen.

Im Rahmen dieser Prüfungen sollte dabei auch eine mögliche gemeinsame Entwicklung der Flächen mit den Nachbarkommunen Eschborn, Steinbach und Oberursel im Rahmen von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht werden.