Europa der Subsidiarität und Solidarität

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Ab dem 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für sechs Monate die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (EU), einem der wichtigsten Organe der EU. Die Ratspräsidentschaft wird zweifelsohne ganz im Zeichen der Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Krise stehen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Regionen schwer getroffen. Das bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, die wir annehmen werden, und potenziert die Gefahr einer Anti-Europastimmung, der wir dringend begegnen möchten.

Die Erkenntnisse, die wir aus dem Umgang mit der Krise gewonnen haben, müssen in praktische Politik übersetzt werden. Deshalb wollen wir …

… uns für eine vertiefte Europäische Gesundheitspolitik einsetzen.

Die Mitgliedstaaten tragen die volle Verantwortung für die Organisation des nationalen Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung. Somit ist die Gesundheitspolitik der EU im Wesentlichen nach wie vor Angelegenheit der Nationalstaaten. Noch im Weißbuch zur Zukunft Europas aus dem Jahr 2017 wurde die Gesundheitspolitik als einer der Bereiche aufgeführt, aus dem sich die Kommission weiter zurückziehen könne.

Die grenzüberschreitende Ausbreitung des Virus erinnert uns jedoch daran, dass die europäische Gesundheitspolitik stärker beachtet, ausgebaut und gefördert werden muss. Für eine echte gemeinsame europäische Gesundheitspolitik bedarf es einer Änderung der EU-Verträge. Doch bereits ohne diese Änderung der Verträge lässt sich der bestehende Rahmen besser nutzen und die europäische Kooperation im Gesundheitsbereich intensivieren.

… für eine offene, solidarische Gesellschaft eintreten und die Grundfreiheiten wieder in den Vordergrund rücken.

Die Corona-Krise und die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsausbreitung haben gezeigt, wie fragil die europäische Integration noch immer ist. Grenzschließungen zerstückeln über Nacht die – sich lokal entwickelnde – offene europäische Gesellschaft, behindern die wirtschaftlichen Verflechtungen in den Grenzgebieten (kleiner Grenzverkehr), zerschneiden menschliche Beziehungskreise und gefährden damit das Zusammenwachsen der Regionen Europas.

… die europäische Wirtschaft krisenfest machen.

Die Corona-Krise hat die Abhängigkeit der globalen, vernetzten Wirtschaft von der Funktionsfähigkeit der Lieferketten und Transportwege noch einmal sehr deutlich gemacht.

Wir Freien Demokraten bekennen uns zum Freihandel, zur Globalisierung und zum internationalen Warenverkehr. Die internationale Vernetzung sehen wir als Chance, die allen Staaten der Welt und damit allen Menschen die Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen Stärken in der internationalen Arbeitsteilung zum Vorteil aller einzubringen.

Die Corona-Krise hat überdies die wechselseitige Abhängigkeit der großen Wirtschaftsräume untereinander (EU, NAFTA, China u.a.) noch einmal deutlich gemacht. Mangels Zulieferungen aus China konnten Produktionen in der EU bei besonders systemrelevanten Produkten etwa im Gesundheitsbereich nicht aufrechterhalten werden. Teilweise gab es innerhalb der EU Ausfuhrbeschränkungen wegen (angeblich) mangelhafter Vorräte, was zu massiven Verstimmungen innerhalb der EU geführt hat. Das phasenweise Verbot von Ausfuhren nach Italien bei entsprechenden Produkten steht dafür sinnbildlich.

Schließlich sind wir Freien Demokraten der Ansicht, dass wir für den IT-geprägten Technologiebereich mit seinem hohen Innovationspotential, der rechtlich grundsätzlich vom Urheberrecht „reguliert“ wird, auch über neue rechtliche Regelungen, z.B. im Hinblick auf die Schutzdauer, nachdenken müssen, die sich stärker an patentrechtlichen Grundsätzen als an klassischen urheberrechtlich geschützten Werken orientieren.

… die europäischen Finanzen stabilisieren.

Bereits vor der Corona-Krise war die Entwicklung der europäischen Finanzen, namentlich der Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten, unbefriedigend. Trotz der positiven Wirtschaftsentwicklung zwischen 2014 und 2019 mit BIP-Wachstumsraten um 2 % gelang es den wenigsten Mitgliedsstaaten, ihren Schuldenstand im Verhältnis zum BIP signifikant zu reduzieren (Zypern, Irland, Deutschland, Niederlande, Malta). Weiterhin liegt die Verschuldung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten oberhalb der im Maastricht-Vertrag verabredeten Grenze von 60 %. Die Corona-Krise, die in allen Mitgliedsstaaten zu einer erheblichen Neuverschuldung führt, wird diese Situation verschärfen. Hinzu kommt, dass über die Inhalte und Schwerpunkte des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens [MFR], der ab 2021 gelten soll, weiterhin sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen – sowohl was die Größenordnung anbelangt als auch die inhaltlichen Schwerpunkte des EU-Haushaltes. Auch die aktuellen Vorschläge zu einem EU-Wiederaufbaufonds sind sowohl hinsichtlich der Größenordnung als auch ihrer inhaltlichen Schwerpunkte und Durchführungsbestimmungen weit von einer Einigung entfernt.