Erreichbarkeit sichern, Stadtteilzentren stärken: Frankfurt braucht ein Erreichbarkeitskonzept für seine Einkaufs- und Versorgungslagen

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Die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung sowie die FDP-Vertreter in den Ortsbeiräten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Stadt Frankfurt ein verbindliches Erreichbarkeitskonzept für die Stadtteilzentren vorlegt und umsetzt. Das Konzept soll folgende Elemente enthalten:

1. Stadtteilbezogene Erreichbarkeitsanalysen für alle zentralen Einkaufs- und Versorgungslagen, insbesondere Schweizer Straße, Berger Straße, Leipziger Straße, Oeder Weg, Grüneburgweg, Höchster Altstadt und Bornheim Mitte. Erhoben werden Parkraumangebot, ÖPNV-Takte, Fuß- und Radinfrastruktur, Kundenfrequenz und wirtschaftliche Lage der Gewerbetreibenden.

2. Verbindliche Vorabinformation und frühzeitige Einbindung von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Aktionsgemeinschaften und Ortsbeiräten bei jeder geplanten Änderung des ruhenden Verkehrs in Geschäftslagen. Konkrete Mindeststandards: öffentliche Anliegerinformation spätestens sechs Monate vor Baubeginn, schriftliche Beteiligung der örtlichen Handels- und Gewerbevertretungen, dokumentierte Rückmeldung des zuständigen Dezernats.

3. Keine Reduzierung von Stellplätzen im öffentlichen Raum, solange keine gleichwertige Alternative geschaffen ist. Wo Parkplätze entfallen, ist die Ersatzkapazität vorher nachzuweisen, etwa durch Quartiersgaragen, Feierabendparken auf privaten Flächen oder kooperative Nutzungen.

4. Prüfaufträge für zusätzliche Quartiersgaragen und Parkhäuser in Stadtteilen mit hohem Parkdruck und ausgeprägter Einzelhandelslage. Vorrangig zu prüfen sind Standorte in Sachsenhausen (Schweizer Straße, Dreieichstraße), Bornheim, Bockenheim und Höchst. Dabei sind auch unterirdische Lösungen, Kooperationen mit privaten Flächeneigentümern sowie die Mehrfachnutzung bestehender Tiefgaragen einzubeziehen.

5. Verzahnung von ÖPNV und Kurzzeitparken: flächendeckende Einführung der Brötchentaste an Parkscheinautomaten in Geschäftslagen, Einführung von zeitlich begrenzten Lieferparkplätzen in Abstimmung mit dem Handel und der Gastronomie vor Ort, kombinierte Park-und-ÖPNV-Tickets, Anbindung aller öffentlich zugänglichen Parkhäuser an mainziel.de und die Urbane Datenplattform sowie offene Schnittstellen für Navigationsdienste.

6. Wirkungsevaluation zwölf und vierundzwanzig Monate nach Umsetzung von Verkehrsversuchen oder Umbauten: Umsatzentwicklung im Einzelhandel, Leerstandsquote, Kundenfrequenz, Parkraumauslastung, Verkehrsverlagerung. Ergebnisse sind Stadtverordneten und Ortsbeiräten öffentlich vorzulegen. Bei signifikant negativen Effekten auf das Gewerbe sind Maßnahmen zurückzunehmen oder anzupassen.