Emissionsvermeidung durch Effizienz anstelle von Verboten
Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge generell zulässig sind. Die Stadt Frankfurt muss nun ein Dieselfahrverbot für sauberere Luft einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 5. September nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.
Vor diesem Hintergrund wird das Land Hessen aufgefordert, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Insbesondere sind die Dieselfahrverbote nicht alternativlos. Stattdessen sind folgende alternative Maßnahmen möglich, die die Abgasbelastungen und Messergebnisse ebenfalls reduzieren können:
- Flächendeckende Einführung der grünen Welle (Vermeidung von Emissionen durch Bremsungen);
- Flächendeckende Einführung des Grünpfeils für Rechtsabbieger (Vermeidung von Emissionen durch Wartezeit);
- Flächendeckende Einführung von Zuflussregelungsanlagen (Vermeidung von Emissionen durch Stau);
- Umwandlung von Einbahn- in Gegenverkehrsstraßen (Vermeidung von 18 Emissionen durch längere Fahrtwege);
- Ausbau von Radwegen (Vermeidung von Emissionen durch motorisierten Individualverkehr auf kurzen Strecken)
- Besseres Baustellenmanagement (Vermeidung von Emissionen durch Staubildung);
- Bauzulassung von Quartiersparkhäusern (Vermeidung von Emissionen durch lange 24 Parkplatzsuche);
- Aufbau von Luftfilteranlagen am Main (Umwandlung von Schiffsemissionen, bevor diese in die Innenstadt gelangen);
- Bei den Messstellen im Stadtgebiet, die für niedrige Messwerte günstigsten Aufstellmöglichkeiten gemäß der 39. BImSchV wählen (Vermeidung unrealistisch hoher Messwerte wegen Aufstellung der Sensoren in Auspuffnähe, in Baustellennähe oder in Nähe von Gleisen).