Datenschutz stärken – europäische Datenschutzreform zügig umsetzen

Die Verhandlungen zur geplanten Datenschutz-Grundordnung der Europäischen Union sind nach aktuellen Presseberichten einmal mehr ins Stocken geraten. Danach gibt es insbesondere noch Gesprächsbedarf über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Internetkonzernen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat in der vergangenen Woche eine Kompromissfassung der Datenschutz-Grundordnung verabschiedet, die vom Grundsatz der Stärkung des Datenschutzes geprägt ist.

Die FDP Frankfurt am Main unterstützt in der festen Überzeugung, dass Datenschutz ein unverzichtbarer und unveräußerlicher Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist und damit Grundrechtscharakter hat, die Positionierung des Europäischen Parlamentes und fordert, die Verhandlungen zur europäischen Datenschutz-Grundordnung zügig abzuschließen und die Datenschutz-Grundordnung bis zur Europawahl 2014 in Kraft zu setzen.

Vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Internationalisierung von Daten bedarf es überdies dringend internationaler Datenschutzstandards. Das erreichte deutsche Datenschutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Die Kommission sollte bis dahin keine weiteren Verfahren nach dem sogenannten „Safe Harbor“-Abkommen mehr durchführen. Wir müssen nämlich davon ausgehen, dass die Unternehmen in den USA den Schutz persönlicher Daten nicht garantieren können, weil die NSA diese auf Grundlage von US-Recht massenhaft abgreifen.

Ein besonderes Augenmerk bei der Datenschutz-Grundordnung muss auf der Thematik des sog. „Web Trackings“ und der daraus resultierenden Möglichkeit der Erstellung von Nutzer-Profilen liegen. Uns ist bewusst, dass sog. Tracking-Dienste Vorteile für Verbraucher, etwa im Bereich der Missbrauchsvorbeugung und des Dienstemanagements bieten und Grundlage neuer Produktangebote sein können. Gleichzeitig führen Tracking-Dienste zu erheblichen Risiken für die Privatsphäre der Nutzer in der Informationsgesellschaft, da sie zentrale Datenschutzprinzipien wie Transparenz der Datenerfassung, Zweckbeschränkung der Datenerfassung und individuelle Kontrolle über erfasste Daten gefährden.

Die Datenschutz-Grundordnung soll vor diesem Hintergrund aus Sicht der FDP Frankfurt am Main insbesondere die nachfolgenden Gesichtspunkten berücksichtigen und regeln:

  • Sicherung der Firmendaten vor Wirtschaftsspionage im Netz
  • Sicherung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Datenschutz
    und transparente Datenverarbeitung bei Berücksichtigung
    berechtigter ökonomischer Interessen;
  • Konsequente Anwendung des Prinzips der beschränkten Nutzung
    von erfassten Daten ausschließlich für den Zweck, für den die Daten
    zur Verfügung gestellt wurden;
  • Einführung eines Rechts auf Vergessen: Nutzer sollen einen
    Anspruch darauf haben, dass ihre Daten wieder gelöscht werden;
  • Schaffung von transparenten und nachvollziehbaren
    Informationspflichten für Unternehmen: Nutzer müssen verständlich
    und leicht erkennbar vor Erfassung von nicht anonymisierten
    Nutzerdaten darüber informiert werden, welche Nutzerdaten und zu
    welchen Zwecken erfasst werden; eine Erfassung von Nutzerdaten
    ohne vorherige Zustimmung (=Einwilligung) ist unzulässig; hierbei ist
    insbesondere eine Information über genutzte Tracking-Dienste
    vorzusehen;
  • Verpflichtung zur umfassenden Information von Unternehmen
    gegenüber Nutzern im Hinblick auf den Umfang der erfassten Daten
    und deren vorgesehen Nutzung;
  • Einführung einer Informations- und Genehmigungspflicht von
    Unternehmen gegenüber der zuständigen nationalen
    Datenschutzbehörde über Anfragen von Geheimdiensten aus
    Drittstaaten;
  • Schaffung einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle der
    Datenerhebung durch inländische Geheimdienste und die Weitergabe
    von Nutzerdaten an ausländische Stellen.