Bürger ruhen lassen – Lärmreduktion bei Glascontainern
Der Magistrat wird gebeten
1) Die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich die Lärmbelästigung durch die Verwendung von Glascontainern in Wohngebieten im angemessenen Rahmen hält;
2) Dafür Sorge zu tragen, dass keine Vermüllung der Umgebung durch überfüllte Container stattfindet.
Konkret möge der Magistrat prüfen, ob folgende Maßnahmen ergriffen werden können:
3) Dämmmaterialien: Moderne, geräuscharme Container (oft ausgezeichnet mit dem „Blauen Engel“) nutzen spezielle Beschichtungen, Gummimatten oder Dämmmaterialien im Inneren, die den Aufprall des Glases dämpfen.
4) Unterflurcontainer: Eine besonders leise Variante sind Unterflurcontainer, bei denen der Großteil des Behälters im Boden versenkt ist. Diese sind akustisch entkoppelt, was den Lärmpegel beim Einwurf deutlich senkt.
5) Fallbremsen: Konstruktionen, die den Fallweg des Glases verkürzen oder abbremsen, reduzieren das Klirren.
6) Häufigere Entleerungen.
