Bürger ruhen lassen – Lärmreduktion bei Glascontainern

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Der Magistrat wird gebeten

1) Die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich die Lärmbelästigung durch die Verwendung von Glascontainern in Wohngebieten im angemessenen Rahmen hält;

2) Dafür Sorge zu tragen, dass keine Vermüllung der Umgebung durch überfüllte Container stattfindet.

Konkret möge der Magistrat prüfen, ob folgende Maßnahmen ergriffen werden können:

3) Dämmmaterialien: Moderne, geräuscharme Container (oft ausgezeichnet mit dem „Blauen Engel“) nutzen spezielle Beschichtungen, Gummimatten oder Dämmmaterialien im Inneren, die den Aufprall des Glases dämpfen.

4) Unterflurcontainer: Eine besonders leise Variante sind Unterflurcontainer, bei denen der Großteil des Behälters im Boden versenkt ist. Diese sind akustisch entkoppelt, was den Lärmpegel beim Einwurf deutlich senkt.

5) Fallbremsen: Konstruktionen, die den Fallweg des Glases verkürzen oder abbremsen, reduzieren das Klirren. 

6) Häufigere Entleerungen.