Beschluss zum Entwurf des Koalitionsvertrages 2021-2026

Die Frankfurter FDP nimmt den Entwurf des Koalitionsvertrages von Grünen, SPD, FDP und Volt zur Kenntnis.

Die Frankfurter FDP hält das bisherige Verhandlungsergebnis noch nicht für entscheidungsreif.

Die Frankfurter FDP ist unverändert bereit, im hauptamtlichen Magistrat Verantwortung zu übernehmen. Sie beauftragt daher ihre Verhandlungsdelegation, in einer abschließenden Verhandlungsrunde mit den Koalitionspartnern dem Prinzip der Nachhaltigkeit über den Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes hinaus Geltung zu verschaffen.

Insbesondere fordert die Frankfurter FDP:

  1. Zur Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten der jungen Generation ist die extrem hohe Verschuldung der Stadt abzubauen. Als Zwischenschritt dürfen ab dem Haushaltsjahr 2023 keine zusätzlichen Schulden mehr aufgenommen werden. Die Zahl der städtischen Mitarbeiter und Ämter, ist schrittweise zu senken. Der Magistrat ist auf maximal neun hauptamtliche Beigeordnete zu begrenzen (Exklusive Bürgermeister/in).
  2. Die Erreichbarkeit der Innenstadt mit allen Verkehrsmitteln muss weiterhin gewährleistet sein. Auch im Interesse des Einzelhandels, der Gastronomie und der Hotellerie darf es keinen kommunalen Wegezoll, wie etwa eine „City-Maut“, geben. Über etwaige Sperrungen und Verengungen sollen Entscheidungen erst nach ergebnisoffener Auswertung eines von unabhängigen Gutachtern zu erstellenden Gesamtverkehrskonzepts getroffen werden. Wegen der überragenden Bedeutung des Frankfurter Flughafens als Verkehrsdrehkreuz und Jobmotor wird die Stadt keine Initiativen ergreifen, die zu einer Verkürzung der Betriebszeiten führen.
  3. Die Gebote des Rechtsstaates sind ohne Abstriche zu befolgen. Die Stadt bekämpft politischen und religiösen Extremismus, gleich welcher Art. Die Stadt darf nicht, durch Bereitstellung von öffentlichen Liegenschaften und anderen Mitteln, verfassungsfeindliches Gedankengut in jedweder Form unterstützen oder dulden. In der Drogenpolitik setzt sich die Stadt Frankfurt für gesetzlich klar definierte Modellprojekte ein.

Die Ergebnisse der abschließenden Verhandlungsrunde der Koalitionspartner sind dieser Mitgliederversammlung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.