Mehr Transparenz und Chancengerechtigkeit: neues Vergabeverfahren für die weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien

Die Vergabe der Plätze an den weiterführenden Schulen ist in den letzten Jahren, insbesondere im Ballungsraum Frankfurt, immer problematischer geworden. Die FDP fordert daher ein völlig neues Vergabeverfahren, das die Transparenz und die Chancengerechtigkeit für die, die besonders belastet sind, die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern, erhöhen soll. Das, was Familien im Moment bei der Platzvergabe erleben, ist durch Willkür und Intransparenz gekennzeichnet und führt nicht nur zu Unmut, sondern auch zu vielen Rechtsstreitigkeiten.

Kern des Modells ist die Berücksichtigung von schulspezifisch festzulegenden Kriterien zur Auswahl der Schülerinnen und Schüler. Diese Kriterien werden im Sinne einer größeren Schulautonomie von den Schulen selbst festgelegt. Ziel ist es, dass Schulen ihre Schwerpunkte bei der Zusammensetzung der zukünftigen Schülerschaft berücksichtigen können.

Die FDP möchte auch angesichts knapper Schulplätze an beliebten Schulen den Familien möglichst viele Wahlmöglichkeiten erhalten.

Das Vergabeverfahren findet nur dann statt, wenn die Zahl der Schüler (m/w), die eine Schule als Erstwunsch gewählt haben die Zahl der Plätze übersteigt. Erstwünsche sollen, so weit es die Anzahl an Plätzen zulässt, berücksichtigt werden.

Übertrifft die Zahl der Erstwünsche die Zahl der verfügbaren Plätze an einer Schule, wird das Punkteverfahren angewandt. 70% der Plätze werden über dieses Verfahren verteilt, 30% der Plätze werden unter den Familien, die die Schule als Erstwunsch angegeben haben, verlost.

Das Punkteverfahren im Einzelnen: Jede Schule darf Kriterien für die Aufnahme von Schülern aufstellen. Jeder Schüler (m/w), der sich für eine Schule bewirbt, erwirkt dort, anonymisiert, einen Punktestand, weil er die Kriterien mehr oder weniger stark erfüllt. Dieser Punktestand kommt nur dann zum Tragen, wenn die Wunschschule mehr Bewerber als Plätze hat. Dann kommen die Schüler (m/w) zum Zuge, die den höchsten Punktestand in Bezug auf diese Schule haben. So kann jeder Beteiligte die Entscheidung der Schule (bzw. der Verwaltung) nachvollziehen.

Die Kriterien können die Schulen selbst gemäß ihren Schwerpunkten festlegen. Sie müssen jedes Jahr von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Kriterien können aber sein z.B. die Wohnortnähe des Schülers (m/w), die generelle Eignung für eine bestimmte Schulform (z.B. die „Gymnasialempfehlung“, sportliches oder musisches Engagement).